Zum Inhalt springen
bauamt.net

Bauamt Landkreis Darmstadt-Dieburg: zuständige Bauaufsicht

Landkreis · Hessen · Stand 13.10.2026

  • 302.021Einwohner
  • 658,6km²
  • 23Gemeinden
  • DarmstadtSitz

Die Kreisverwaltung entscheidet über Bauanträge aus den Gemeinden des Landkreises Darmstadt-Dieburg, ausgenommen Gemeinden mit eigener Bauaufsicht.

Untere Bauaufsichtsbehörde ist in kreisfreien Städten, Sonderstatus-Städten und Gemeinden mit übertragener Bauaufsicht der Gemeindevorstand, in den Landkreisen der Kreisausschuss. Sonderstatus-Städte und weitere Gemeinden, denen die Bauaufsicht übertragen ist, sind selbst untere Bauaufsichtsbehörde.

Online-Angebot

Aktuelle Telefonnummern und E-Mail-Adressen der Bauaufsicht liefert die Website, wir verlinken nur die Startseite.

Website Landkreis Darmstadt-Dieburg

Kennzahlen des Bezirks

Einwohner je km²: 459 (in Hessen 302). Der Landkreis Darmstadt-Dieburg ist dichter besiedelt als der Durchschnitt. Von 23 Gemeinden hat die Hälfte weniger als 13.951 Einwohner. Am kleinsten ist Fischbachtal (2.707).

Lage im Land

Der Landkreis Darmstadt-Dieburg liegt im Süden von Hessen. Bis zur nächsten Bauaufsicht in Rheinland-Pfalz, Mainz, sind es 30,9 km. Unter den 33 Bezirken in Hessen ist der Landkreis Darmstadt-Dieburg der 5.-größte.

Benachbarte Bauaufsichtsbehörden

Liegt dein Grundstück knapp hinter der Grenze, ist eine andere Behörde zuständig. Entfernung zwischen den Mittelpunkten:

Alle 23 Gemeinden

Griesheim (29.309), Weiterstadt (26.583) und Pfungstadt (25.415) sind die drei größten Gemeinden.

  • Alsbach-Hähnlein
  • Babenhausen
  • Bickenbach
  • Dieburg
  • Eppertshausen
  • Erzhausen
  • Fischbachtal
  • Griesheim
  • Groß-Bieberau
  • Groß-Umstadt
  • Groß-Zimmern
  • Messel
  • Modautal
  • Mühltal
  • Münster (Hessen)
  • Ober-Ramstadt
  • Otzberg
  • Pfungstadt
  • Reinheim
  • Roßdorf
  • Schaafheim
  • Seeheim-Jugenheim
  • Weiterstadt

Typische Vorhaben

Fragen und Antworten

Wo stelle ich im Landkreis Darmstadt-Dieburg einen Bauantrag?

An die Kreisverwaltung, sofern deine Gemeinde keine eigene Bauaufsicht hat. So bestimmt es § 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HBO.

Quellen und Stand

Destatis-Gemeindeverzeichnis (31.03.2026, Einwohner Ende 2024), Wikidata (CC0).

Redaktion Bauamt.net, Prüfstand 13.10.2026. Maßgeblich bleibt der amtliche Text. Fehler melden

✉ Bauantrag-Hilfe