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Bauvoranfrage stellen in Rheinland-Pfalz

Landesbauordnung Rheinland-Pfalz · geprüft am 13.10.2026

In Rheinland-Pfalz heißt die Antwort auf eine Bauvoranfrage Bauvorbescheid. Geregelt ist sie in § 72 LBauO, sie gilt vier Jahre.

Wortlaut

„Der Bauvorbescheid gilt vier Jahre, wenn er nicht kürzer befristet ist.“

Was du fragen kannst

  • Ist ein Wohnhaus dieser Größe auf dem Grundstück planungsrechtlich zulässig?
  • Fügt sich das Vorhaben im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB ein?
  • Wird eine Befreiung von einer Festsetzung des Bebauungsplans in Aussicht gestellt?
  • Werden die Abstandsflächen mit der geplanten Lage eingehalten?

Andere Länder

LandVerfahrenVorschrift
Baden-WürttembergBauvorbescheid, drei Jahre§ 57 LBO
Nordrhein-WestfalenVorbescheid, drei Jahre§ 77 BauO NRW 2018
HessenBauvoranfrage, Bauvorbescheid, drei Jahre§ 76 HBO
SaarlandVorbescheid, drei Jahre§ 76 LBO

Bauaufsicht in Rheinland-Pfalz

Untere Bauaufsichtsbehörde ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung. Wo die Aufgabe übertragen ist, ist es die Verbandsgemeindeverwaltung.

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Häufige Fragen

Wie lange gilt der Vorbescheid in Rheinland-Pfalz?

Vier Jahre nach § 72 LBauO.

Welche Behörde entscheidet in Rheinland-Pfalz?

Untere Bauaufsichtsbehörde ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung. Wo die Aufgabe übertragen ist, ist es die Verbandsgemeindeverwaltung.

Quellen und Stand

Landesbauordnung Rheinland-Pfalz, LBauO vom 24. November 1998, zuletzt geändert durch das Zweite Landesgesetz zur Änderung baurechtlicher Vorschriften vom 22. September 2025 (GVBl. S. 549) und das Landesgesetz vom 19. November 2025 (GVBl. S. 672); Verfahrensregeln seit 1. Januar 2026.

Text aus einer Gesetzessammlung einschließlich der Änderung 2025. Das amtliche Portal war von unserem System nicht erreichbar.

Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden

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