Bauvoranfrage in Nordrhein-Westfalen: Vorbescheid nach § 77 BauO NRW 2018
Mit der Bauvoranfrage klärst du in Nordrhein-Westfalen einzelne Fragen vorab. Der Vorbescheid nach § 77 BauO NRW 2018 gilt drei Jahre.
Wortlaut
Überschrift der Vorschrift: „Der Vorbescheid gilt drei Jahre.“ (§ 77 BauO NRW 2018).
Wofür sich die Anfrage lohnt
- Werden die Abstandsflächen mit der geplanten Lage eingehalten?
- Wird eine Befreiung von einer Festsetzung des Bebauungsplans in Aussicht gestellt?
- Ist ein Wohnhaus dieser Größe auf dem Grundstück planungsrechtlich zulässig?
- Fügt sich das Vorhaben im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB ein?
Andere Länder
| Land | Verfahren | Vorschrift |
|---|---|---|
| Hessen | Bauvoranfrage, Bauvorbescheid, drei Jahre | § 76 HBO |
| Rheinland-Pfalz | Bauvorbescheid, vier Jahre | § 72 LBauO |
| Niedersachsen | Bauvoranfrage und Bauvorbescheid, drei Jahre | § 73 NBauO |
Wohin mit dem Antrag?
Untere Bauaufsichtsbehörden sind die kreisfreien Städte, die Großen und Mittleren kreisangehörigen Städte sowie die Kreise für die übrigen Gemeinden.
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Häufige Fragen
Wie lange gilt der Vorbescheid in Nordrhein-Westfalen?
Drei Jahre nach § 77 BauO NRW 2018.
Wer ist in Nordrhein-Westfalen zuständig?
Untere Bauaufsichtsbehörden sind die kreisfreien Städte, die Großen und Mittleren kreisangehörigen Städte sowie die Kreise für die übrigen Gemeinden.
Quellen und Stand
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, Landesbauordnung 2018 vom 21. Juli 2018 (GV. NRW. S. 421), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Juli 2026 (GV. NRW. S. 537), Fassung gültig ab 1. September 2026.
Text aus dem amtlichen Landesrecht-Portal.
Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden