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Bauvoranfrage in Nordrhein-Westfalen: Vorbescheid nach § 77 BauO NRW 2018

Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen · geprüft am 13.10.2026

Mit der Bauvoranfrage klärst du in Nordrhein-Westfalen einzelne Fragen vorab. Der Vorbescheid nach § 77 BauO NRW 2018 gilt drei Jahre.

Wortlaut

Überschrift der Vorschrift: „Der Vorbescheid gilt drei Jahre.“ (§ 77 BauO NRW 2018).

Wofür sich die Anfrage lohnt

  • Werden die Abstandsflächen mit der geplanten Lage eingehalten?
  • Wird eine Befreiung von einer Festsetzung des Bebauungsplans in Aussicht gestellt?
  • Ist ein Wohnhaus dieser Größe auf dem Grundstück planungsrechtlich zulässig?
  • Fügt sich das Vorhaben im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB ein?

Andere Länder

LandVerfahrenVorschrift
HessenBauvoranfrage, Bauvorbescheid, drei Jahre§ 76 HBO
Rheinland-PfalzBauvorbescheid, vier Jahre§ 72 LBauO
NiedersachsenBauvoranfrage und Bauvorbescheid, drei Jahre§ 73 NBauO

Wohin mit dem Antrag?

Untere Bauaufsichtsbehörden sind die kreisfreien Städte, die Großen und Mittleren kreisangehörigen Städte sowie die Kreise für die übrigen Gemeinden.

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Häufige Fragen

Wie lange gilt der Vorbescheid in Nordrhein-Westfalen?

Drei Jahre nach § 77 BauO NRW 2018.

Wer ist in Nordrhein-Westfalen zuständig?

Untere Bauaufsichtsbehörden sind die kreisfreien Städte, die Großen und Mittleren kreisangehörigen Städte sowie die Kreise für die übrigen Gemeinden.

Quellen und Stand

Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, Landesbauordnung 2018 vom 21. Juli 2018 (GV. NRW. S. 421), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Juli 2026 (GV. NRW. S. 537), Fassung gültig ab 1. September 2026.

Text aus dem amtlichen Landesrecht-Portal.

Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden

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