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Vorbescheid in Sachsen-Anhalt: drei Jahre Geltung

Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt · geprüft am 13.10.2026

Mit der Bauvoranfrage klärst du in Sachsen-Anhalt einzelne Fragen vorab. Der Vorbescheid nach § 74 BauO LSA gilt drei Jahre.

Wortlaut

Überschrift der Vorschrift: „Der Vorbescheid gilt drei Jahre.“ (§ 74 BauO LSA).

Typische Fragen

  • Wird eine Befreiung von einer Festsetzung des Bebauungsplans in Aussicht gestellt?
  • Ist die Erschließung über die geplante Zufahrt gesichert?
  • Ist eine Nutzungsänderung im Baugebiet zulässig?
  • Werden die Abstandsflächen mit der geplanten Lage eingehalten?

Vergleich mit den Nachbarländern

LandVerfahrenVorschrift
ThüringenVorbescheid, drei Jahre§ 82 ThürBO
SachsenVorbescheid, drei Jahre§ 75 SächsBO
BrandenburgVorbescheid, sechs Jahre§ 75 BbgBO
NiedersachsenBauvoranfrage und Bauvorbescheid, drei Jahre§ 73 NBauO

Wohin mit dem Antrag?

Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Landkreise und die kreisfreien Städte.

Burgenlandkreis · Dessau-Roßlau · Landkreis Harz · Halle (Saale) · Altmarkkreis Salzwedel · alle 14

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Häufige Fragen

Wie lange gilt der Vorbescheid in Sachsen-Anhalt?

Drei Jahre nach § 74 BauO LSA.

Welche Behörde entscheidet in Sachsen-Anhalt?

Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Landkreise und die kreisfreien Städte.

Quellen und Stand

Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. September 2013, mit der vom Landtag am 16. Dezember 2025 beschlossenen Novelle.

Text aus einer Gesetzessammlung einschließlich der Novelle vom Dezember 2025, abgeglichen mit der Pressemitteilung des Ministeriums. Das amtliche Portal war von unserem System nicht erreichbar.

Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden

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