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Bauamt in Thüringen: untere Bauaufsichtsbehörden

§ 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ThürBO · Gebietsstand 31.03.2026

Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Landkreise und die kreisfreien Städte.

„die Landkreise und die kreisfreien Städte im übertragenen Wirkungskreis als untere Bauaufsichtsbehörden“

Kreisfreie Städte und Stadtstaaten (5)

Landkreise und Kreise (17)

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Quellen und Stand

Zuständigkeit nach § 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ThürBO. Gebietsstand 31.03.2026.

Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden

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