Bauamt Landkreis Sömmerda (Thüringen)
- 67.693Einwohner
- 806,9km²
- 37Gemeinden
- SömmerdaSitz
Der Landkreis Sömmerda ist untere Bauaufsichtsbehörde für die kreisangehörigen Gemeinden, soweit diese keine eigene Bauaufsicht haben.
Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Landkreise und die kreisfreien Städte.
Kontakt und Website
Aktuelle Telefonnummern und E-Mail-Adressen der Bauaufsicht liefert die Website, wir verlinken nur die Startseite.
Profil laut Gemeindeverzeichnis
Im Verhältnis zur Fläche leben hier 84 Menschen je km², weniger als im Landesmittel von 130. Von 37 Gemeinden hat die Hälfte weniger als 755 Einwohner. Am kleinsten ist Büchel (226).
Einordnung im Land
Geografisch gehört der Landkreis Sömmerda zum Norden des Landes. Nahe der Landesgrenze: Landkreis Mansfeld-Südharz in Sachsen-Anhalt liegt 43,9 km entfernt. Dort gilt eine andere Bauordnung. Gemessen an der Einwohnerzahl liegt der Landkreis Sömmerda im Landesvergleich auf Platz 18.
Bauämter in der Nähe
Entscheidend ist die Lage des Grundstücks, nicht dein Wohnort. Am nächsten liegen:
- Erfurt 22,2 km
- Weimar 23,1 km
- Kyffhäuserkreis 25,2 km
- Landkreis Weimarer Land 25,4 km
- Landkreis Gotha 39,2 km
Alle 37 Gemeinden
Die einwohnerstärksten Gemeinden sind Sömmerda (18.503), Buttstädt (6.470) und Kölleda (6.467).
- Alperstedt
- Andisleben
- Buttstädt
- Büchel
- Eckstedt
- Elxleben
- Gangloffsömmern
- Gebesee
- Griefstedt
- Großmölsen
- Großneuhausen
- Großrudestedt
- Günstedt
- Haßleben
- Kindelbrück
- Kleinmölsen
- Kleinneuhausen
- Kölleda
- Markvippach
- Nöda
- Ollendorf
- Ostramondra
- Rastenberg
- Riethnordhausen
- Ringleben
- Schloßvippach
- Schwerstedt
- Sprötau
- Straußfurt
- Sömmerda
- Udestedt
- Vogelsberg
- Walschleben
- Weißensee
- Werningshausen
- Witterda
- Wundersleben
Vor der Anfrage beim Amt
- Photovoltaik und Solar: Verfahrensfrei
- Nutzungsänderung: Verfahrensfrei unter Bedingungen
- Abriss: Verfahrensfrei unter Bedingungen
Häufige Fragen
Welches Bauamt ist für Landkreis Sömmerda zuständig?
Der Landkreis Sömmerda, außer für Gemeinden mit eigener Bauaufsicht. Rechtsgrundlage ist § 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ThürBO.
Quellen und Stand
Zahlen: Destatis, Stand Ende 2024. Ortsangaben: Wikidata.
Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden