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bauamt.net

Untere Bauaufsichtsbehörde der Stadt Landau in der Pfalz

kreisfreie Stadt · Rheinland-Pfalz · Stand 13.10.2026

  • 48.209Einwohner
  • 83,0km²

Für Baugenehmigungen in Landau in der Pfalz ist die Stadt zuständig. Rechtsgrundlage ist § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 LBauO.

Untere Bauaufsichtsbehörde ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung. Wo die Aufgabe übertragen ist, ist es die Verbandsgemeindeverwaltung.

Online-Angebot

Aktuelle Telefonnummern und E-Mail-Adressen der Bauaufsicht liefert die Website, wir verlinken nur die Startseite.

Website Landau in der Pfalz

Zuständig im ganzen Stadtgebiet

8 Stadt- und Ortsteile gehören laut Wikidata zu Landau in der Pfalz:

  • Arzheim
  • Dammheim
  • Godramstein
  • Mörlheim
  • Mörzheim
  • Nußdorf
  • Queichheim
  • Wollmesheim

Postleitzahlen im Gebiet: 76829, 76857

Bevölkerung und Fläche

Auf 83,0 km² kommen 48.209 Menschen, also 581 je km² gegenüber 208 im Landesschnitt.

Einordnung im Land

Geografisch gehört Landau in der Pfalz zum Südosten des Landes. Laut Wikidata liegt Landau in der Pfalz auf etwa 142 m Höhe. Nahe der Landesgrenze: Karlsruhe in Baden-Württemberg liegt 28,6 km entfernt. Dort gilt eine andere Bauordnung. Gemessen an der Einwohnerzahl liegt Landau in der Pfalz im Landesvergleich auf Platz 33.

Bauämter in der Nähe

Diese Bezirke grenzen an oder liegen in der Nähe:

Vor der Anfrage beim Amt

Fragen und Antworten

Welches Bauamt ist für Landau in der Pfalz zuständig?

Die Stadtverwaltung Landau in der Pfalz. Rechtsgrundlage ist § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 LBauO.

Quellen und Stand

Gebietsstand 31.03.2026, Einwohner 31.12.2024, Website und Koordinaten aus Wikidata.

Redaktion Bauamt.net, Prüfstand 13.10.2026. Maßgeblich bleibt der amtliche Text. Fehler melden

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