Bauamt Bad Honnef (Nordrhein-Westfalen)
- 25.061Einwohner
- 48,1km²
Bad Honnef ist eine Mittlere kreisangehörige Stadt in Nordrhein-Westfalen und nimmt die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde selbst wahr. Zuständig ist deshalb nicht der Rhein-Sieg-Kreis, sondern die Stadt.
„die kreisfreien Städte, die Großen kreisangehörigen Städte und die Mittleren kreisangehörigen Städte als untere Bauaufsichtsbehörden“
Website der Verwaltung
Such auf der Website nach Bauordnung, Bauaufsicht oder Baugenehmigung. Dort stehen die aktuellen Ansprechpartner.
Ortsteile im Zuständigkeitsbereich
Auch in den Stadtteilen entscheidet Bad Honnef selbst. Laut Wikidata sind das 1:
- Aegidienberg
Postleitzahlen laut Wikidata: 53604
Fläche und Bevölkerung
Auf 48,1 km² kommen 25.061 Menschen, also 521 je km² gegenüber 529 im Landesschnitt.
Einordnung im Land
Vom Mittelpunkt des Rhein-Sieg-Kreises aus gesehen liegt Bad Honnef im Süden (11,8 km). Laut Wikidata liegt Bad Honnef auf etwa 75 m Höhe. Nahe der Landesgrenze: Landkreis Ahrweiler in Rheinland-Pfalz liegt 16 km entfernt. Dort gilt eine andere Bauordnung. Rang 198 von 216: So groß ist der Bezirk im Vergleich der Bezirke in Nordrhein-Westfalen.
Nachbarbezirke
Liegt dein Grundstück knapp hinter der Grenze, ist eine andere Behörde zuständig. Entfernung zwischen den Mittelpunkten:
- Königswinter 5,3 km
- Rhein-Sieg-Kreis 11,8 km
- Bonn 13,3 km
- Sankt Augustin 14,2 km
- Meckenheim 14,9 km
Verhältnis zum Kreis
Mit 25.061 Einwohnern ist Bad Honnef eine Mittelstadt. Für Gemeinden ohne eigene Bauaufsicht ist die Kreisverwaltung zuständig: Rhein-Sieg-Kreis. Gleicher Status im Kreis: Bornheim, Siegburg, Sankt Augustin und 7 weitere.
Drei Beispiele aus der BauO NRW 2018
- Zaun und Mauer: Verfahrensfrei
- Garage: Verfahrensfrei
- Stellplatz: Verfahrensfrei
Fragen und Antworten
An wen wende ich mich mit Fragen zum Bauen in Bad Honnef?
Bei der städtischen Bauaufsicht.
Quellen und Stand
Bevölkerung 31.12.2024 und Gebiet 31.03.2026 nach Destatis, weitere Angaben aus Wikidata.
Redaktion Bauamt.net, Prüfstand 13.10.2026. Maßgeblich bleibt der amtliche Text. Fehler melden