Bauamt in Schleswig-Holstein: untere Bauaufsichtsbehörden
Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Landrätinnen und Landräte sowie die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der kreisfreien Städte. Per Verordnung können weitere Städte die Aufgabe bekommen.
„die Landrätinnen oder Landräte und Bürgermeisterinnen oder Bürgermeister der kreisfreien Städte als untere Bauaufsichtsbehörden“
Achtung bei kreisangehörigen Gemeinden
Einige größere kreisangehörige Städte haben per Landesverordnung eine eigene Bauaufsicht.
Kreisfreie Städte und Stadtstaaten (4)
Landkreise und Kreise (11)
- Kreis Dithmarschen
- Kreis Herzogtum Lauenburg
- Kreis Nordfriesland
- Kreis Ostholstein
- Kreis Pinneberg
- Kreis Plön
- Kreis Rendsburg-Eckernförde
- Kreis Schleswig-Flensburg
- Kreis Segeberg
- Kreis Steinburg
- Kreis Stormarn
Digitaler Bauantrag
Landesportal Schleswig-Holstein (Bauordnung)
Quellen und Stand
Zuständigkeit nach § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 LBO. Gebietsstand 31.03.2026.
Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden