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Wärmepumpe bauen in Bayern: was die BayBO verlangt

Bayerische Bauordnung · geprüft am 13.10.2026 · Redaktion

Verfahrensfrei

Ja, in Bayern ist eine Wärmepumpe verfahrensfrei, solange du die Grenzen aus Art. 57 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b BayBO einhältst. Die Werte stehen in der Tabelle unten.

Der Wortlaut von Art. 57 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b BayBO

Wortlaut nach der von uns ausgewerteten Fassung:

„sonstige Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung“

Bis zu diesen Maßen gilt die Freiheit

Grenzen aus Art. 57 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b BayBO
Außenbereichin dieser Nummer nicht ausgenommen

Einen Ausschluss für den Außenbereich enthält die Nummer nicht, das Planungsrecht nach § 35 BauGB gilt aber weiter.

Hinweis

Art. 57 nennt Wärmepumpen nicht ausdrücklich, sondern „sonstige Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung“. Lärmschutz und Abstandsflächen gelten trotzdem.

Typisch bei Wärmepumpe (alle Länder)

Mehrere Länder haben Wärmepumpen in den Abstandsflächen ausdrücklich erlaubt, zum Beispiel Hamburg und Sachsen-Anhalt bis 2 m Höhe und 3 m Gesamtlänge je Grundstücksgrenze. Für den Schall gilt die TA Lärm. Plane das Außengerät so, dass die Richtwerte am Nachbarhaus eingehalten werden.

Worauf du trotzdem achten musst

Die Verantwortung liegt bei dir als Bauherrin oder Bauherr.

  • Steht das Haus unter Denkmalschutz oder liegt das Grundstück in einem Denkmalbereich, entscheidet die Denkmalschutzbehörde mit.
  • Ein Bebauungsplan kann strenger sein als die Bauordnung, etwa mit Baufenstern, Höhen oder Vorgaben für Nebenanlagen.
  • Auch eine verfahrensfreie Anlage muss standsicher sein und darf keine Brandgefahr schaffen.
  • An der Grundstücksgrenze gilt die Abstandsflächenregel Bayerns: Grundregel 0,4 H, mindestens 3 m.
  • Förderantrag vor Auftragsvergabe.
  • Standort des Außengeräts und Abstand zur Grenze.

Welches Verfahren in Bayern dann gilt

Gibt es einen qualifizierten Bebauungsplan, ist Genehmigungsfreistellung nach Art. 58 BayBO der kürzeste Weg. Ohne Bebauungsplan oder bei Abweichungen stellst du einen Bauantrag im Verfahren nach Art. 59 BayBO.

Genehmigungsfreistellung in Bayern · Vereinfachtes Verfahren in Bayern · Bauvoranfrage

So regeln es die angrenzenden Länder

LandStatusRegel
Sachsenfreials Anlage der technischen Gebäudeausrüstung (§ 61 Abs. 1 Nr. 2 SächsBO)
Hessenfreielektrisch betriebene Wärmepumpen bis 1 000 kW elektrischer Aufnahmeleistung; Ausführung durch eine Fachfirma (Anlage zu § 63 Abschnitt I Nr. 3.8 HBO)
Thüringenfreials Anlage der technischen Gebäudeausrüstung (§ 63 Abs. 1 Nr. 2 ThürBO)
Baden-Württembergfreiohne Leistungs- oder Größengrenze (Anhang 1 Nr. 3 b LBO)

Wärmepumpe: alle 16 Länder im Vergleich

Genehmigungs-Check

Trag Fläche, Höhe oder Rauminhalt ein und sieh sofort, ob du unter der Grenze bleibst.

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Ansprechpartner bei Fragen

Art. 53 Abs. 1 Satz 1 BayBO bestimmt die unteren Bauaufsichtsbehörden. Wir führen in Bayern 96 davon mit Rechtsgrundlage auf.

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Kurz beantwortet

Ist eine Wärmepumpe in Bayern genehmigungspflichtig?

Nicht, wenn die Maße unter den Grenzen von Art. 57 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b BayBO bleiben.

Gilt das auch in einem Bebauungsplangebiet?

Die Verfahrensfreiheit hängt nicht vom Bebauungsplan ab, seine Festsetzungen musst du aber einhalten.

Wer ist bei Lärmbeschwerden zuständig?

Je nach Land die Immissionsschutzbehörde oder das Ordnungsamt, nicht in erster Linie das Bauamt.

Quellen und Stand

Bayerische Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 23. April 2026 (GVBl. S. 190).

Text aus dem amtlichen Landesrecht-Portal.

Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden

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