Wer genehmigt Bauvorhaben im Landkreis Dingolfing-Landau?
- 101.035Einwohner
- 877,6km²
- 15Gemeinden
- DingolfingSitz
Die Kreisverwaltung entscheidet über Bauanträge aus den Gemeinden des Landkreises Dingolfing-Landau, ausgenommen Gemeinden mit eigener Bauaufsicht.
Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Kreisverwaltungsbehörden, also die Landratsämter und die kreisfreien Städte. Das Staatsministerium kann leistungsfähigen kreisangehörigen Gemeinden die Aufgaben übertragen (Art. 53 Abs. 2). Einigen kreisangehörigen Gemeinden, vor allem Großen Kreisstädten, sind die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde übertragen. Für diese Gemeinden ist nicht das Landratsamt zuständig.
Website der Verwaltung
Die offizielle Internetseite nennt Zuständigkeiten nach Ortsteilen, Sprechzeiten und Antragsformulare.
Website Landkreis Dingolfing-Landau
Fläche und Bevölkerung
Einwohner je km²: 115 (in Bayern 193). Der Landkreis Dingolfing-Landau ist dünner besiedelt als der Durchschnitt. Gottfrieding ist mit 2.629 Einwohnern die kleinste der 15 Gemeinden, der Median liegt bei 5.290.
Einordnung im Land
Geografisch gehört der Landkreis Dingolfing-Landau zum Osten des Landes. Gemessen an der Einwohnerzahl liegt der Landkreis Dingolfing-Landau im Landesvergleich auf Platz 60.
Bauämter in der Nähe
Diese Bezirke grenzen an oder liegen in der Nähe:
- Straubing 23 km
- Landkreis Straubing-Bogen 27,8 km
- Landkreis Landshut 30,5 km
- Landshut 34,7 km
- Landkreis Deggendorf 35,6 km
Alle 15 Gemeinden
Am größten sind Dingolfing (20.749), Landau a.d.Isar (14.801) und Reisbach (7.719).
- Dingolfing
- Eichendorf
- Frontenhausen
- Gottfrieding
- Landau a.d.Isar
- Loiching
- Mamming
- Marklkofen
- Mengkofen
- Moosthenning
- Niederviehbach
- Pilsting
- Reisbach
- Simbach
- Wallersdorf
Vor der Anfrage beim Amt
- Terrassenüberdachung: Verfahrensfrei
- Anbau: Verfahren nötig
- Pool: Verfahrensfrei
Kurz beantwortet
Welches Bauamt ist für Landkreis Dingolfing-Landau zuständig?
Der Landkreis Dingolfing-Landau, außer für Gemeinden mit eigener Bauaufsicht. Rechtsgrundlage ist Art. 53 Abs. 1 Satz 1 BayBO.
Quellen und Stand
Gebietsstand 31.03.2026, Einwohner 31.12.2024, Website und Koordinaten aus Wikidata.
Stand der Prüfung: 13.10.2026. Wir beraten nicht rechtlich. Fehler melden