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Untere Bauaufsichtsbehörde Landkreis Altötting

Landkreis · Bayern · Stand 13.10.2026

  • 113.938Einwohner
  • 569,3km²
  • 24Gemeinden
  • AltöttingSitz

Für Bauvorhaben in den Gemeinden des Landkreises Altötting ist grundsätzlich die Kreisverwaltung als untere Bauaufsichtsbehörde zuständig.

Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Kreisverwaltungsbehörden, also die Landratsämter und die kreisfreien Städte. Das Staatsministerium kann leistungsfähigen kreisangehörigen Gemeinden die Aufgaben übertragen (Art. 53 Abs. 2). Einigen kreisangehörigen Gemeinden, vor allem Großen Kreisstädten, sind die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde übertragen. Für diese Gemeinden ist nicht das Landratsamt zuständig.

So erreichst du die Behörde

Telefonnummern, Sprechzeiten und Formulare stehen auf der Website der Verwaltung. Kontaktdaten, die sich häufig ändern, veröffentlichen wir nicht.

Website Landkreis Altötting

Fläche und Bevölkerung

Einwohner je km²: 200 (in Bayern 193). Der Landkreis Altötting ist ähnlich dicht besiedelt wie der Durchschnitt. Stammham ist mit 972 Einwohnern die kleinste der 24 Gemeinden, der Median liegt bei 2.812.

Lage im Land

Der Landkreis Altötting liegt im Südosten von Bayern. Nach Einwohnern liegt der Landkreis Altötting auf Rang 53 von 96 Bauaufsichtsbezirken in Bayern.

Nächstgelegene Bauaufsichten

Diese Bezirke grenzen an oder liegen in der Nähe:

Alle 24 Gemeinden

Die einwohnerstärksten Gemeinden sind Burghausen (19.558), Altötting (13.138) und Burgkirchen a.d.Alz (11.006).

  • Altötting
  • Burghausen
  • Burgkirchen a.d.Alz
  • Emmerting
  • Erlbach
  • Feichten a.d.Alz
  • Garching a.d.Alz
  • Haiming
  • Halsbach
  • Kastl
  • Kirchweidach
  • Marktl
  • Mehring
  • Neuötting
  • Perach
  • Pleiskirchen
  • Reischach
  • Stammham
  • Teising
  • Tyrlaching
  • Töging a.Inn
  • Tüßling
  • Unterneukirchen
  • Winhöring

Was du in Bayern ohne Bauantrag bauen darfst

Häufige Fragen

Wer erteilt im Landkreis Altötting die Baugenehmigung?

Die Kreisverwaltung, sofern die Gemeinde keine eigene Bauaufsicht hat. Siehe Art. 53 Abs. 1 Satz 1 BayBO.

Wer führt das Baulastenverzeichnis?

In Bayern gibt es keine Baulast. Prüf das Grundbuch auf Dienstbarkeiten.

Quellen und Stand

Gebietsstand 31.03.2026, Einwohner 31.12.2024, Website und Koordinaten aus Wikidata.

Redaktion Bauamt.net, Prüfstand 13.10.2026. Maßgeblich bleibt der amtliche Text. Fehler melden

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