Untere Bauaufsichtsbehörde Landkreis Altötting
- 113.938Einwohner
- 569,3km²
- 24Gemeinden
- AltöttingSitz
Für Bauvorhaben in den Gemeinden des Landkreises Altötting ist grundsätzlich die Kreisverwaltung als untere Bauaufsichtsbehörde zuständig.
Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Kreisverwaltungsbehörden, also die Landratsämter und die kreisfreien Städte. Das Staatsministerium kann leistungsfähigen kreisangehörigen Gemeinden die Aufgaben übertragen (Art. 53 Abs. 2). Einigen kreisangehörigen Gemeinden, vor allem Großen Kreisstädten, sind die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde übertragen. Für diese Gemeinden ist nicht das Landratsamt zuständig.
So erreichst du die Behörde
Telefonnummern, Sprechzeiten und Formulare stehen auf der Website der Verwaltung. Kontaktdaten, die sich häufig ändern, veröffentlichen wir nicht.
Fläche und Bevölkerung
Einwohner je km²: 200 (in Bayern 193). Der Landkreis Altötting ist ähnlich dicht besiedelt wie der Durchschnitt. Stammham ist mit 972 Einwohnern die kleinste der 24 Gemeinden, der Median liegt bei 2.812.
Lage im Land
Der Landkreis Altötting liegt im Südosten von Bayern. Nach Einwohnern liegt der Landkreis Altötting auf Rang 53 von 96 Bauaufsichtsbezirken in Bayern.
Nächstgelegene Bauaufsichten
Diese Bezirke grenzen an oder liegen in der Nähe:
- Landkreis Rottal-Inn 22,7 km
- Landkreis Mühldorf am Inn 24,4 km
- Landkreis Traunstein 42 km
- Landkreis Dingolfing-Landau 48,4 km
- Landkreis Passau 51,1 km
Alle 24 Gemeinden
Die einwohnerstärksten Gemeinden sind Burghausen (19.558), Altötting (13.138) und Burgkirchen a.d.Alz (11.006).
- Altötting
- Burghausen
- Burgkirchen a.d.Alz
- Emmerting
- Erlbach
- Feichten a.d.Alz
- Garching a.d.Alz
- Haiming
- Halsbach
- Kastl
- Kirchweidach
- Marktl
- Mehring
- Neuötting
- Perach
- Pleiskirchen
- Reischach
- Stammham
- Teising
- Tyrlaching
- Töging a.Inn
- Tüßling
- Unterneukirchen
- Winhöring
Was du in Bayern ohne Bauantrag bauen darfst
- Nutzungsänderung: Verfahrensfrei unter Bedingungen
- Terrassenüberdachung: Verfahrensfrei
- Carport: Verfahrensfrei
Häufige Fragen
Wer erteilt im Landkreis Altötting die Baugenehmigung?
Die Kreisverwaltung, sofern die Gemeinde keine eigene Bauaufsicht hat. Siehe Art. 53 Abs. 1 Satz 1 BayBO.
Wer führt das Baulastenverzeichnis?
In Bayern gibt es keine Baulast. Prüf das Grundbuch auf Dienstbarkeiten.
Quellen und Stand
Gebietsstand 31.03.2026, Einwohner 31.12.2024, Website und Koordinaten aus Wikidata.
Redaktion Bauamt.net, Prüfstand 13.10.2026. Maßgeblich bleibt der amtliche Text. Fehler melden