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Baugenehmigung im Landkreis Roth: das zuständige Bauamt

Landkreis · Bayern · Stand 13.10.2026

  • 128.632Einwohner
  • 871,9km²
  • 16Gemeinden
  • RothSitz

Der Landkreis Roth ist untere Bauaufsichtsbehörde für die kreisangehörigen Gemeinden, soweit diese keine eigene Bauaufsicht haben.

Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Kreisverwaltungsbehörden, also die Landratsämter und die kreisfreien Städte. Das Staatsministerium kann leistungsfähigen kreisangehörigen Gemeinden die Aufgaben übertragen (Art. 53 Abs. 2). Einigen kreisangehörigen Gemeinden, vor allem Großen Kreisstädten, sind die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde übertragen. Für diese Gemeinden ist nicht das Landratsamt zuständig.

Kontaktdaten

Ansprechpartner, Formulare und Öffnungszeiten findest du auf der offiziellen Seite, meist im Bereich Bauen oder Bauordnung.

Website Landkreis Roth

Zahlen aus dem Gemeindeverzeichnis

Auf 871,9 km² kommen 128.632 Menschen, also 148 je km² gegenüber 193 im Landesschnitt. Kammerstein ist mit 3.050 Einwohnern die kleinste der 16 Gemeinden, der Median liegt bei 6.907.

Im Landesvergleich

Geografisch gehört der Landkreis Roth zum Nordwesten des Landes. Gemessen an der Einwohnerzahl liegt der Landkreis Roth im Landesvergleich auf Platz 40.

Bauämter in der Nähe

Sortiert nach Luftlinie zwischen den Mittelpunkten:

Alle 16 Gemeinden

Am größten sind Roth (25.458), Wendelstein (16.446) und Hilpoltstein (13.654).

  • Abenberg
  • Allersberg
  • Büchenbach
  • Georgensgmünd
  • Greding
  • Heideck
  • Hilpoltstein
  • Kammerstein
  • Rednitzhembach
  • Rohr
  • Roth
  • Röttenbach
  • Schwanstetten
  • Spalt
  • Thalmässing
  • Wendelstein

Vor der Anfrage beim Amt

Fragen und Antworten

Welches Bauamt ist für Landkreis Roth zuständig?

Der Landkreis Roth, außer für Gemeinden mit eigener Bauaufsicht. Rechtsgrundlage ist Art. 53 Abs. 1 Satz 1 BayBO.

Wer führt das Baulastenverzeichnis?

In Bayern gibt es keine Baulast. Prüf das Grundbuch auf Dienstbarkeiten.

Quellen und Stand

Bevölkerung 31.12.2024 und Gebiet 31.03.2026 nach Destatis, weitere Angaben aus Wikidata.

Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden

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