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Wer genehmigt Bauvorhaben im Landkreis Kulmbach?

Landkreis · Bayern · Stand 13.10.2026

  • 71.518Einwohner
  • 658,3km²
  • 22Gemeinden
  • KulmbachSitz

Wer im Landkreis Kulmbach bauen will, wendet sich in der Regel an die Bauaufsicht des Kreises.

Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Kreisverwaltungsbehörden, also die Landratsämter und die kreisfreien Städte. Das Staatsministerium kann leistungsfähigen kreisangehörigen Gemeinden die Aufgaben übertragen (Art. 53 Abs. 2). Einigen kreisangehörigen Gemeinden, vor allem Großen Kreisstädten, sind die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde übertragen. Für diese Gemeinden ist nicht das Landratsamt zuständig.

So erreichst du die Behörde

Öffnungszeiten und Ansprechpartner der Bauaufsicht ändern sich häufiger. Schau deshalb direkt auf der Seite der Verwaltung nach.

Website Landkreis Kulmbach

Zahlen aus dem Gemeindeverzeichnis

Auf 658,3 km² kommen 71.518 Menschen, also 109 je km² gegenüber 193 im Landesschnitt. Die kleinste Gemeinde ist Guttenberg mit 469 Einwohnern, die mittlere Gemeindegröße liegt bei 1.751.

Einordnung im Land

Geografisch gehört der Landkreis Kulmbach zum Norden des Landes. Nahe der Landesgrenze: Landkreis Sonneberg in Thüringen liegt 40,7 km entfernt. Dort gilt eine andere Bauordnung. Gemessen an der Einwohnerzahl liegt der Landkreis Kulmbach im Landesvergleich auf Platz 80.

Bauämter in der Nähe

Sortiert nach Luftlinie zwischen den Mittelpunkten:

Gemeinden im Kreisgebiet

Die einwohnerstärksten Gemeinden sind Kulmbach (26.625), Mainleus (6.410) und Thurnau (4.053).

  • Grafengehaig
  • Guttenberg
  • Harsdorf
  • Himmelkron
  • Kasendorf
  • Kulmbach
  • Kupferberg
  • Ködnitz
  • Ludwigschorgast
  • Mainleus
  • Marktleugast
  • Marktschorgast
  • Neudrossenfeld
  • Neuenmarkt
  • Presseck
  • Rugendorf
  • Stadtsteinach
  • Thurnau
  • Trebgast
  • Untersteinach
  • Wirsberg
  • Wonsees

Vor der Anfrage beim Amt

Kurz beantwortet

Welches Bauamt ist für Landkreis Kulmbach zuständig?

Der Landkreis Kulmbach, außer für Gemeinden mit eigener Bauaufsicht. Rechtsgrundlage ist Art. 53 Abs. 1 Satz 1 BayBO.

Wer führt das Baulastenverzeichnis?

In Bayern gibt es keine Baulast. Prüf das Grundbuch auf Dienstbarkeiten.

Quellen und Stand

Gebietsstand 31.03.2026, Einwohner 31.12.2024, Website und Koordinaten aus Wikidata.

Redaktion Bauamt.net, Prüfstand 13.10.2026. Maßgeblich bleibt der amtliche Text. Fehler melden

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