Tiny House in Bayern: Baugenehmigung nötig?
Teilweise verfahrensfrei: Die BayBO nennt in Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BayBO Voraussetzungen, nämlich als Gebäude bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt außerhalb des Außenbereichs; größere Tiny Houses brauchen ein Verfahren. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BayBO erfasst in Bayern außerdem Gartenhaus.
Der Wortlaut von Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BayBO
Damit du selbst nachlesen kannst, steht hier der Gesetzestext.
„Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 75 m³, außer im Außenbereich“
Maße, die du einhalten musst
| Brutto-Rauminhalt | bis 75 m³ |
|---|---|
| Außenbereich | nicht verfahrensfrei |
Außerhalb bebauter Ortsteile und ohne Bebauungsplan, also im Außenbereich, entfällt die Freiheit.
Gut zu wissen
Der Wortlaut schließt Aufenthaltsräume bei Gebäuden bis 75 m³ nicht aus. Für dauerhaftes Wohnen müssen aber Bauplanungsrecht, Erschließung, Abstandsflächen und die Anforderungen an Aufenthaltsräume erfüllt sein.
Was bei ein Tiny House oft übersehen wird
Ein Tiny House zum dauerhaften Wohnen ist ein Gebäude mit Aufenthaltsräumen. In den meisten Ländern ist es deshalb nicht verfahrensfrei. Bayern, Sachsen und das Saarland stellen Gebäude bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt außerhalb des Außenbereichs frei, ohne Aufenthaltsräume auszuschließen.
Worauf du trotzdem achten musst
Auch ohne Prüfung durch die Behörde musst du das öffentliche Baurecht einhalten.
- Gestaltungssatzungen der Gemeinde können Material, Farbe oder Höhe vorschreiben.
- Standsicherheit und Brandschutz müssen stimmen, auch wenn niemand vorher prüft.
- Ein Bebauungsplan kann strenger sein als die Bauordnung, etwa mit Baufenstern, Höhen oder Vorgaben für Nebenanlagen.
- Bei Kulturdenkmälern und oft in ihrer Umgebung brauchst du zusätzlich eine denkmalrechtliche Erlaubnis.
- Abstandsflächen.
- Planungsrechtliche Zulässigkeit von Wohnen auf dem Grundstück.
Was gilt, wenn die Grenze überschritten wird
Im Bebauungsplangebiet prüfst du zuerst Art. 58 BayBO (Genehmigungsfreistellung). Dort darfst du einen Monat nach Vorlage der Unterlagen bei der Gemeinde beginnen. Außerhalb eines qualifizierten Plans bleibt das vereinfachte Verfahren (Art. 59 BayBO).
Genehmigungsfreistellung in Bayern · Vereinfachtes Verfahren in Bayern · Bauvoranfrage
Andere Länder, andere Grenzen
| Land | Status | Regel |
|---|---|---|
| Hessen | Verfahren | Ein Tiny House zum Wohnen ist kein Gebäude ohne Aufenthaltsräume bis 30 m³. Es braucht die Genehmigungsfreistellung oder ein Baugenehmigungsverfahren. (§ 62 Abs. 1 HBO) |
| Baden-Württemberg | Verfahren | Ein Tiny House zum Wohnen hat Aufenthaltsräume und fällt nicht unter Anhang 1 Nr. 1 a. Es braucht ein Kenntnisgabe- oder Baugenehmigungsverfahren. (§ 49 LBO) |
| Sachsen | bedingt frei | als Gebäude bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt außerhalb des Außenbereichs; größere Tiny Houses brauchen ein Verfahren (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a SächsBO) |
| Thüringen | Verfahren | Verfahrensfrei sind nur eingeschossige Gebäude bis 10 m² Grundfläche. Ein Tiny House zum Wohnen braucht ein Verfahren. (§ 62 Abs. 1 ThürBO) |
Tiny House: alle 16 Länder im Vergleich
Eigene Maße eingeben
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Zuständige Bauaufsicht in Bayern
Zuständig ist die Bauaufsicht des Kreises oder der Stadt, in der das Grundstück liegt. Unsere Übersicht in Bayern umfasst 96 Behörden.
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Kurz beantwortet
Muss ich für ein Tiny House in Bayern einen Bauantrag stellen?
Das hängt von den Bedingungen in Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BayBO ab.
Wie groß darf ein Tiny House in Bayern ohne Verfahren sein?
Brutto-Rauminhalt bis 75 m³; Außenbereich nicht verfahrensfrei.
Welche Behörde ist in Bayern zuständig?
Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Kreisverwaltungsbehörden, also die Landratsämter und die kreisfreien Städte. Das Staatsministerium kann leistungsfähigen kreisangehörigen Gemeinden die Aufgaben übertragen (Art. 53 Abs. 2).
Ist ein Tiny House auf Rädern ein Fahrzeug?
Solange es bewegt wird, ja. Steht es dauerhaft an einem Ort und wird bewohnt, ist es eine bauliche Anlage.
Quellen und Stand
Bayerische Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 23. April 2026 (GVBl. S. 190).
Text aus dem amtlichen Landesrecht-Portal.
Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden