Dachgaube bauen im Saarland: was die LBO verlangt
Im Saarland braucht eine Dachgaube ein bauaufsichtliches Verfahren. Nicht verfahrensfrei; frei sind nur einzelne Aufenthaltsräume im Dachraum ohne Veränderung der äußeren Gestaltung (Dachflächenfenster zählen nicht als Veränderung).
Fundstelle und Wortlaut
Wortlaut nach der von uns ausgewerteten Fassung:
„einzelne Aufenthaltsräume im Dachraum von Wohngebäuden, wenn dadurch die Gebäudeklasse 3 nicht überschritten und die äußere Gestaltung des Gebäudes nicht verändert wird“
Typisch bei Dachgaube (alle Länder)
Deshalb ist sie in vielen Ländern nicht verfahrensfrei. Es gibt aber Ausnahmen: Hamburg erlaubt Gauben bis zu einem Drittel der Gebäudeseitenlänge, Hessen und Niedersachsen nennen Dachgauben ausdrücklich, Bayern im Zuge eines Dachgeschossausbaus zu Wohnzwecken, Nordrhein-Westfalen in Satzungsgebieten. Auch wenn die Gaube verfahrensfrei ist, braucht sie eine fachkundige Planung: Die Statik des Dachs ändert sich, Brandschutz und Wärmeschutz sind einzuhalten, und Bebauungspläne regeln Gauben häufig sehr genau.
So gehst du vor
- Das Nachbarrecht des Landes regelt Abstände und Einfriedungen zusätzlich zivilrechtlich.
- Ein Bebauungsplan kann strenger sein als die Bauordnung, etwa mit Baufenstern, Höhen oder Vorgaben für Nebenanlagen.
- Denkmalschutz geht vor: Für Arbeiten an oder bei einem Denkmal ist eine eigene Genehmigung nötig.
- Breite der Gaube im Verhältnis zur Dachlänge.
- Gebäudeenergiegesetz beim Ausbau zu Wohnraum.
- Terrassenüberdachungen und Schwimmbecken sind im Saarland ohne Größengrenze verfahrensfrei (Schwimmbecken außer im Außenbereich).
Welches Verfahren im Saarland dann gilt
Liegt dein Grundstück im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans, kommt im Saarland das Verfahren nach § 63 LBO in Betracht (Genehmigungsfreistellung), Baubeginn einen Monat nach Eingang der Unterlagen bei der Gemeinde. Sonst führt der Weg über das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 64 LBO.
Genehmigungsfreistellung im Saarland · Vereinfachtes Verfahren im Saarland · Bauvoranfrage
So regeln es die angrenzenden Länder
| Land | Status | Regel |
|---|---|---|
| Rheinland-Pfalz | Verfahren | nicht genehmigungsfrei; frei ist nur der Ausbau einzelner Aufenthaltsräume im Dachraum ohne Änderung der äußeren Gestaltung (Dachflächenfenster sind… (§ 62 Abs. 2 Nr. 3 LBauO) |
| Hessen | frei | Dachaufbauten einschließlich Dachgauben auf bestehenden Gebäuden, mit Beteiligung der Gemeinde und Statik-Bescheinigung (Anlage zu § 63 Abschnitt I Nr. 1.16 HBO) |
| Sachsen | Verfahren | nicht ausdrücklich verfahrensfrei; verfahrensfrei ist der Dach- und Kellergeschossausbau zu Wohnungen mit Bestätigung eines Prüfingenieurs (§ 61 Abs. 1 Nr. 11 Buchst. f SächsBO) |
| Bayern | bedingt frei | im Zuge eines Dachgeschossausbaus zu Wohnzwecken, wenn Konstruktion und äußere Gestalt im Übrigen gleich bleiben (Anzeige an die Gemeinde zwei Wochen… (Art. 57 Abs. 1 Nr. 18 BayBO) |
Dachgaube: alle 16 Länder im Vergleich
Genehmigungs-Check
Mit wenigen Angaben siehst du, ob eine Dachgaube im Saarland ohne Bauantrag geht.
Ansprechpartner bei Fragen
Zuständig ist die Bauaufsicht des Kreises oder der Stadt, in der das Grundstück liegt. Unsere Übersicht im Saarland umfasst 6 Behörden.
Saarpfalz-Kreis · Landkreis Neunkirchen · Landkreis St. Wendel · Landkreis Merzig-Wadern · Regionalverband Saarbrücken · Landkreis Saarlouis · alle anzeigen
Fragen und Antworten
Brauche ich im Saarland für eine Dachgaube eine Baugenehmigung?
Ja, ein Verfahren ist nötig. Welches, hängt vor allem vom Bebauungsplan ab.
Welche Behörde ist im Saarland zuständig?
Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Landkreise und der Regionalverband Saarbrücken. Gemeinden mit mehr als 30.000 Einwohnern können die Aufgaben auf Antrag per Rechtsverordnung übertragen bekommen.
Ist eine Dachgaube genehmigungspflichtig?
In den meisten Ländern ja. Verfahrensfrei ist sie nur dort, wo die Landesbauordnung sie ausdrücklich nennt, oft mit Bedingungen wie Satzungsgebiet, Größe oder Statikbescheinigung.
Quellen und Stand
Landesbauordnung, LBO vom 18. Februar 2004 (Amtsbl. S. 822), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Februar 2025 (Amtsbl. I S. 369_2).
Text aus einer Gesetzessammlung einschließlich der Änderung 02/2025. Das amtliche Portal war von unserem System nicht erreichbar.
Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden