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bauamt.net

Untere Bauaufsichtsbehörde Landkreis Neunkirchen

Landkreis · Saarland · Stand 13.10.2026

  • 133.179Einwohner
  • 249,8km²
  • 7Gemeinden
  • NeunkirchenSitz

Die Kreisverwaltung entscheidet über Bauanträge aus den Gemeinden des Landkreises Neunkirchen, ausgenommen Gemeinden mit eigener Bauaufsicht.

Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Landkreise und der Regionalverband Saarbrücken. Gemeinden mit mehr als 30.000 Einwohnern können die Aufgaben auf Antrag per Rechtsverordnung übertragen bekommen. Einzelne Städte haben eine eigene Bauaufsicht durch Rechtsverordnung.

Website der Verwaltung

Aktuelle Telefonnummern und E-Mail-Adressen der Bauaufsicht liefert die Website, wir verlinken nur die Startseite.

Website Landkreis Neunkirchen

Profil laut Gemeindeverzeichnis

Die Bevölkerungsdichte liegt bei 533 je km², im Saarland insgesamt bei 394. Der Landkreis Neunkirchen ist damit dichter besiedelt als das Land. Merchweiler ist mit 10.099 Einwohnern die kleinste der 7 Gemeinden, der Median liegt bei 15.805.

Im Landesvergleich

Der Bezirk liegt in der Mitte des Saarlands. Nahe der Landesgrenze: Zweibrücken in Rheinland-Pfalz liegt 22,7 km entfernt. Dort gilt eine andere Bauordnung. Der Landkreis Neunkirchen gehört zu den kleinsten Bezirken im Saarland.

Bauämter in der Nähe

Liegt dein Grundstück knapp hinter der Grenze, ist eine andere Behörde zuständig. Entfernung zwischen den Mittelpunkten:

Gemeinden im Kreisgebiet

Die einwohnerstärksten Gemeinden sind Neunkirchen (47.344), Eppelborn (16.661) und Illingen (15.935).

  • Eppelborn
  • Illingen
  • Merchweiler
  • Neunkirchen
  • Ottweiler
  • Schiffweiler
  • Spiesen-Elversberg

Vor der Anfrage beim Amt

Kurz beantwortet

Welches Bauamt ist für Landkreis Neunkirchen zuständig?

Der Landkreis Neunkirchen, außer für Gemeinden mit eigener Bauaufsicht. Rechtsgrundlage ist § 58 Abs. 1 Satz 2 LBO.

Wer führt das Baulastenverzeichnis?

Die untere Bauaufsichtsbehörde nach § 83 LBO.

Quellen und Stand

Bevölkerung 31.12.2024 und Gebiet 31.03.2026 nach Destatis, weitere Angaben aus Wikidata.

Redaktion Bauamt.net, Prüfstand 13.10.2026. Maßgeblich bleibt der amtliche Text. Fehler melden

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