Untere Bauaufsichtsbehörde Landkreis Neunkirchen
- 133.179Einwohner
- 249,8km²
- 7Gemeinden
- NeunkirchenSitz
Die Kreisverwaltung entscheidet über Bauanträge aus den Gemeinden des Landkreises Neunkirchen, ausgenommen Gemeinden mit eigener Bauaufsicht.
Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Landkreise und der Regionalverband Saarbrücken. Gemeinden mit mehr als 30.000 Einwohnern können die Aufgaben auf Antrag per Rechtsverordnung übertragen bekommen. Einzelne Städte haben eine eigene Bauaufsicht durch Rechtsverordnung.
Website der Verwaltung
Aktuelle Telefonnummern und E-Mail-Adressen der Bauaufsicht liefert die Website, wir verlinken nur die Startseite.
Profil laut Gemeindeverzeichnis
Die Bevölkerungsdichte liegt bei 533 je km², im Saarland insgesamt bei 394. Der Landkreis Neunkirchen ist damit dichter besiedelt als das Land. Merchweiler ist mit 10.099 Einwohnern die kleinste der 7 Gemeinden, der Median liegt bei 15.805.
Im Landesvergleich
Der Bezirk liegt in der Mitte des Saarlands. Nahe der Landesgrenze: Zweibrücken in Rheinland-Pfalz liegt 22,7 km entfernt. Dort gilt eine andere Bauordnung. Der Landkreis Neunkirchen gehört zu den kleinsten Bezirken im Saarland.
Bauämter in der Nähe
Liegt dein Grundstück knapp hinter der Grenze, ist eine andere Behörde zuständig. Entfernung zwischen den Mittelpunkten:
- Landkreis St. Wendel 15,6 km
- Regionalverband Saarbrücken 16,9 km
- Saarpfalz-Kreis 17,3 km
- Zweibrücken 22,7 km, Rheinland-Pfalz
- Landkreis Saarlouis 27,4 km
Gemeinden im Kreisgebiet
Die einwohnerstärksten Gemeinden sind Neunkirchen (47.344), Eppelborn (16.661) und Illingen (15.935).
- Eppelborn
- Illingen
- Merchweiler
- Neunkirchen
- Ottweiler
- Schiffweiler
- Spiesen-Elversberg
Vor der Anfrage beim Amt
- Abriss: Verfahrensfrei unter Bedingungen
- Nutzungsänderung: Verfahrensfrei unter Bedingungen
- Wärmepumpe: Verfahrensfrei
Kurz beantwortet
Welches Bauamt ist für Landkreis Neunkirchen zuständig?
Der Landkreis Neunkirchen, außer für Gemeinden mit eigener Bauaufsicht. Rechtsgrundlage ist § 58 Abs. 1 Satz 2 LBO.
Wer führt das Baulastenverzeichnis?
Die untere Bauaufsichtsbehörde nach § 83 LBO.
Quellen und Stand
Bevölkerung 31.12.2024 und Gebiet 31.03.2026 nach Destatis, weitere Angaben aus Wikidata.
Redaktion Bauamt.net, Prüfstand 13.10.2026. Maßgeblich bleibt der amtliche Text. Fehler melden