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Baugenehmigung für eine Dachgaube in Bayern

Bayerische Bauordnung · geprüft am 13.10.2026 · Redaktion

Verfahrensfrei unter Bedingungen

Art. 57 Abs. 1 Nr. 18 BayBO macht die Verfahrensfreiheit für eine Dachgaube von Bedingungen abhängig: im Zuge eines Dachgeschossausbaus zu Wohnzwecken, wenn Konstruktion und äußere Gestalt im Übrigen gleich bleiben (Anzeige an die Gemeinde zwei Wochen vor Baubeginn), sonst nur in Satzungsgebieten.

Die maßgebliche Vorschrift in Bayern

Wir zitieren die Vorschrift wörtlich aus der ausgewerteten Fassung.

„Dachgeschossausbauten zu Wohnzwecken einschließlich der Errichtung von Dachgauben“

„wenn die Konstruktion und die äußere Gestalt des Gebäudes im Übrigen nicht verändert werden“

Was zusätzlich gilt

Der Ausbau ist der Gemeinde zwei Wochen vor Baubeginn in Textform anzuzeigen.

„Ausbauten im Sinne von Abs. 1 Nr. 18 sind der Gemeinde zwei Wochen vor Baubeginn in Textform anzuzeigen“

Im Geltungsbereich einer Satzung mit passenden Festsetzungen sind Dachgauben und vergleichbare Dachaufbauten verfahrensfrei.

„Dachgauben und vergleichbare Dachaufbauten,“

Bundesweit gilt für eine Dachgaube

Deshalb ist sie in vielen Ländern nicht verfahrensfrei. Es gibt aber Ausnahmen: Hamburg erlaubt Gauben bis zu einem Drittel der Gebäudeseitenlänge, Hessen und Niedersachsen nennen Dachgauben ausdrücklich, Bayern im Zuge eines Dachgeschossausbaus zu Wohnzwecken, Nordrhein-Westfalen in Satzungsgebieten. Auch wenn die Gaube verfahrensfrei ist, braucht sie eine fachkundige Planung: Die Statik des Dachs ändert sich, Brandschutz und Wärmeschutz sind einzuhalten, und Bebauungspläne regeln Gauben häufig sehr genau.

Diese Regeln bleiben bestehen

Verfahrensfrei heißt nicht, dass keine Vorschriften gelten.

  • Das Nachbarrecht des Landes regelt Abstände und Einfriedungen zusätzlich zivilrechtlich.
  • Schau in den Bebauungsplan: Festsetzungen zu Baugrenzen, Nebenanlagen und Gestaltung musst du auch ohne Bauantrag einhalten.
  • Örtliche Bauvorschriften gelten auch für verfahrensfreie Anlagen.
  • An der Grundstücksgrenze gilt die Abstandsflächenregel Bayerns: Grundregel 0,4 H, mindestens 3 m.
  • Gestaltungsvorgaben im Bebauungsplan.
  • Breite der Gaube im Verhältnis zur Dachlänge.
  • Bayern kennt keine Baulast. Rechte an fremden Grundstücken, etwa für Zufahrten oder Abstandsflächen, werden in Bayern über Grunddienstbarkeiten im Grundbuch gesichert.

Verfahren für größere Vorhaben

Liegt dein Grundstück im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans, kommt in Bayern das Verfahren nach Art. 58 BayBO in Betracht (Genehmigungsfreistellung), Baubeginn einen Monat nach Vorlage der Unterlagen bei der Gemeinde. Passt die Freistellung nicht, ist Art. 59 BayBO einschlägig: Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren mit eingeschränktem Prüfumfang.

Genehmigungsfreistellung in Bayern · Vereinfachtes Verfahren in Bayern · Bauvoranfrage

Ein Blick über die Landesgrenze

LandStatusRegel
Baden-WürttembergVerfahrennicht ausdrücklich im Anhang genannt; verfahrensfrei sind nur Öffnungen in Dächern und sonstige unwesentliche Änderungen (Anhang 1 Nr. 2 c und f LBO)
ThüringenVerfahrenDachgauben sind in § 63 nicht genannt. Verfahrensfrei sind nur einzelne neue Räume in überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden (Nr. 11 Buchst. c… (§ 62 Abs. 1 ThürBO)
SachsenVerfahrennicht ausdrücklich verfahrensfrei; verfahrensfrei ist der Dach- und Kellergeschossausbau zu Wohnungen mit Bestätigung eines Prüfingenieurs (§ 61 Abs. 1 Nr. 11 Buchst. f SächsBO)
HessenfreiDachaufbauten einschließlich Dachgauben auf bestehenden Gebäuden, mit Beteiligung der Gemeinde und Statik-Bescheinigung (Anlage zu § 63 Abschnitt I Nr. 1.16 HBO)

Dachgaube: alle 16 Länder im Vergleich

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Fragen zu deinem Grundstück beantwortet die untere Bauaufsichtsbehörde. In Bayern haben wir 96 zuständige Stellen erfasst.

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Fragen und Antworten

Muss ich für eine Dachgaube in Bayern einen Bauantrag stellen?

Nur wenn die Bedingungen aus Art. 57 Abs. 1 Nr. 18 BayBO erfüllt sind. Sonst brauchst du ein Verfahren.

Kann ich die Frage vorab verbindlich klären lassen?

Ja, mit einer Bauvoranfrage. Der Vorbescheid gilt in Bayern vier Jahre (Art. 71 BayBO).

Ist eine Dachgaube genehmigungspflichtig?

In den meisten Ländern ja. Verfahrensfrei ist sie nur dort, wo die Landesbauordnung sie ausdrücklich nennt, oft mit Bedingungen wie Satzungsgebiet, Größe oder Statikbescheinigung.

Quellen und Stand

Bayerische Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 23. April 2026 (GVBl. S. 190).

Text aus dem amtlichen Landesrecht-Portal.

Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden

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