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Brauche ich im Saarland für einen Anbau eine Baugenehmigung?

Landesbauordnung · geprüft am 13.10.2026 · Redaktion

Verfahren nötig

Nein, verfahrensfrei ist ein Anbau im Saarland nicht. Ein Anbau mit Wohnfläche braucht die Genehmigungsfreistellung (§ 63) oder das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren (§ 64).

Was in der LBO steht

Wir zitieren die Vorschrift wörtlich aus der ausgewerteten Fassung.

„Die Errichtung, die Änderung und Nutzungsänderung von Anlagen bedürfen der Baugenehmigung“

Eine Ausnahme für einen Anbau fehlt in § 61. Damit bleibt es bei der Genehmigungspflicht nach § 60 Abs. 1 LBO.

Was bei einen Anbau oft übersehen wird

Im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans ist der Weg oft kürzer. Für den Anbau gelten dieselben Anforderungen wie für ein neues Gebäude: Abstandsflächen, Grundflächenzahl, Brandschutz, Wärmeschutz und Standsicherheit. Bauvorlagen muss eine bauvorlageberechtigte Person erstellen, meist eine Architektin oder ein Bauingenieur.

Schritt für Schritt zur Entscheidung

  • Ein Bebauungsplan kann strenger sein als die Bauordnung, etwa mit Baufenstern, Höhen oder Vorgaben für Nebenanlagen.
  • Sprich mit dem Nachbarn, bevor du an die Grenze baust. Zivilrechtliche Ansprüche bestehen unabhängig von der Bauordnung.
  • Für den Abstand zum Nachbarn ist § 7 Abs. 5 LBO maßgeblich: Grundregel 0,4 H, mindestens 3 m.
  • Brandschutz zwischen Bestand und Anbau.
  • Gebäudeenergiegesetz für neue beheizte Flächen.

Was gilt, wenn die Grenze überschritten wird

Im Bebauungsplangebiet prüfst du zuerst § 63 LBO (Genehmigungsfreistellung). Dort darfst du einen Monat nach Eingang der Unterlagen bei der Gemeinde beginnen. Ohne Bebauungsplan oder bei Abweichungen stellst du einen Bauantrag im Verfahren nach § 64 LBO.

Genehmigungsfreistellung im Saarland · Vereinfachtes Verfahren im Saarland · Bauvoranfrage

Andere Länder, andere Grenzen

LandStatusRegel
Rheinland-PfalzVerfahrenEin Anbau mit Wohnfläche braucht im Bebauungsplangebiet das Freistellungsverfahren (§ 67), sonst das vereinfachte Genehmigungsverfahren (§ 66). (§ 61 LBauO)
Baden-WürttembergVerfahrenEin Anbau mit Wohnfläche ist nicht verfahrensfrei. Im qualifizierten Bebauungsplan kommt das Kenntnisgabeverfahren in Betracht, sonst das vereinfacht… (§ 49 LBO)
HessenVerfahrenEin Anbau mit Wohnfläche braucht im qualifizierten Bebauungsplan die Genehmigungsfreistellung (§ 64), sonst das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren… (§ 62 Abs. 1 HBO)
BayernVerfahrenEin Anbau mit Wohnfläche braucht im qualifizierten Bebauungsplan die Genehmigungsfreistellung, sonst das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren. (Art. 55 Abs. 1 BayBO)

Anbau: alle 16 Länder im Vergleich

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Zuständige Bauaufsicht im Saarland

§ 58 Abs. 1 Satz 2 LBO bestimmt die unteren Bauaufsichtsbehörden. Wir führen im Saarland 6 davon mit Rechtsgrundlage auf.

Landkreis St. Wendel · Landkreis Saarlouis · Regionalverband Saarbrücken · Landkreis Neunkirchen · Saarpfalz-Kreis · Landkreis Merzig-Wadern · alle anzeigen

Fragen und Antworten

Muss ich für einen Anbau im Saarland einen Bauantrag stellen?

Ja. Im Bebauungsplangebiet oft als Genehmigungsfreistellung, sonst im vereinfachten Verfahren.

Kann ich die Frage vorab verbindlich klären lassen?

Ja, mit einer Bauvoranfrage. Der Vorbescheid gilt im Saarland drei Jahre (§ 76 LBO).

Brauche ich eine Bauvoranfrage?

Sie lohnt sich, wenn unklar ist, ob der Anbau planungsrechtlich zulässig ist, etwa im unbeplanten Innenbereich.

Quellen und Stand

Landesbauordnung, LBO vom 18. Februar 2004 (Amtsbl. S. 822), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Februar 2025 (Amtsbl. I S. 369_2).

Text aus einer Gesetzessammlung einschließlich der Änderung 02/2025. Das amtliche Portal war von unserem System nicht erreichbar.

Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden

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