Bauamt im Saarland: untere Bauaufsichtsbehörden
Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Landkreise und der Regionalverband Saarbrücken. Gemeinden mit mehr als 30.000 Einwohnern können die Aufgaben auf Antrag per Rechtsverordnung übertragen bekommen.
„Die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörden werden von den Landkreisen und dem Regionalverband Saarbrücken als Auftragsangelegenheiten wahrgenommen“
Achtung bei kreisangehörigen Gemeinden
Einzelne Städte haben eine eigene Bauaufsicht durch Rechtsverordnung.
Landkreise und Kreise (6)
- Landkreis Merzig-Wadern
- Landkreis Neunkirchen
- Landkreis Saarlouis
- Landkreis St. Wendel
- Regionalverband Saarbrücken
- Saarpfalz-Kreis
Digitaler Bauantrag
Quellen und Stand
Zuständigkeit nach § 58 Abs. 1 Satz 2 LBO. Gebietsstand 31.03.2026.
Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden