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Bauamt im Saarland: untere Bauaufsichtsbehörden

§ 58 Abs. 1 Satz 2 LBO · Gebietsstand 31.03.2026

Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Landkreise und der Regionalverband Saarbrücken. Gemeinden mit mehr als 30.000 Einwohnern können die Aufgaben auf Antrag per Rechtsverordnung übertragen bekommen.

„Die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörden werden von den Landkreisen und dem Regionalverband Saarbrücken als Auftragsangelegenheiten wahrgenommen“

Achtung bei kreisangehörigen Gemeinden

Einzelne Städte haben eine eigene Bauaufsicht durch Rechtsverordnung.

Landkreise und Kreise (6)

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Quellen und Stand

Zuständigkeit nach § 58 Abs. 1 Satz 2 LBO. Gebietsstand 31.03.2026.

Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden

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