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Bauamt Regionalverband Saarbrücken: zuständige Bauaufsicht

Regionalverband · Saarland · Stand 13.10.2026

  • 333.149Einwohner
  • 411,0km²
  • 10Gemeinden
  • SaarbrückenSitz

Für Bauvorhaben in den Gemeinden des Regionalverbands Saarbrücken ist grundsätzlich die Kreisverwaltung als untere Bauaufsichtsbehörde zuständig.

Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Landkreise und der Regionalverband Saarbrücken. Gemeinden mit mehr als 30.000 Einwohnern können die Aufgaben auf Antrag per Rechtsverordnung übertragen bekommen. Einzelne Städte haben eine eigene Bauaufsicht durch Rechtsverordnung.

So erreichst du die Behörde

Ansprechpartner, Formulare und Öffnungszeiten findest du auf der offiziellen Seite, meist im Bereich Bauen oder Bauordnung.

Website Regionalverband Saarbrücken

Kennzahlen des Bezirks

Auf 411,0 km² kommen 333.149 Menschen, also 811 je km² gegenüber 394 im Landesschnitt. Die kleinste Gemeinde ist Großrosseln mit 7.835 Einwohnern, die mittlere Gemeindegröße liegt bei 16.376.

Lage im Land

Der Regionalverband Saarbrücken liegt zentral im Saarland. Bis zur nächsten Bauaufsicht in Rheinland-Pfalz, Zweibrücken, sind es 26,2 km. Unter den 6 Bezirken im Saarland ist der Regionalverband Saarbrücken der 1.-größte.

Benachbarte Bauaufsichtsbehörden

Sortiert nach Luftlinie zwischen den Mittelpunkten:

Gemeinden im Kreisgebiet

Saarbrücken (182.971), Völklingen (40.952) und Heusweiler (18.427) sind die drei größten Gemeinden.

  • Friedrichsthal
  • Großrosseln
  • Heusweiler
  • Kleinblittersdorf
  • Püttlingen
  • Quierschied
  • Riegelsberg
  • Saarbrücken
  • Sulzbach/ Saar
  • Völklingen

Typische Vorhaben

Kurz beantwortet

Wo stelle ich im Regionalverband Saarbrücken einen Bauantrag?

An die Kreisverwaltung, sofern deine Gemeinde keine eigene Bauaufsicht hat. So bestimmt es § 58 Abs. 1 Satz 2 LBO.

Wo erfahre ich, ob Baulasten eingetragen sind?

Die untere Bauaufsichtsbehörde nach § 83 LBO.

Quellen und Stand

Destatis-Gemeindeverzeichnis (31.03.2026, Einwohner Ende 2024), Wikidata (CC0).

Redaktion Bauamt.net, Prüfstand 13.10.2026. Maßgeblich bleibt der amtliche Text. Fehler melden

✉ Bauantrag-Hilfe