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Wintergarten im Saarland: Baugenehmigung nötig?

Landesbauordnung · geprüft am 13.10.2026 · Redaktion

Verfahren nötig

Im Saarland braucht ein Wintergarten ein bauaufsichtliches Verfahren. Ein Wintergarten am Wohnhaus ist in § 61 nicht genannt. Er braucht die Genehmigungsfreistellung (§ 63) oder das vereinfachte Verfahren (§ 64).

So steht es im Gesetz

Damit du selbst nachlesen kannst, steht hier der Gesetzestext.

„Die Errichtung, die Änderung und Nutzungsänderung von Anlagen bedürfen der Baugenehmigung“

Eine Ausnahme für einen Wintergarten fehlt in § 61. Damit bleibt es bei der Genehmigungspflicht nach § 60 Abs. 1 LBO.

Typisch bei Wintergarten (alle Länder)

Brandenburg und Thüringen stellen unbeheizte Wintergärten bis 20 m² und 75 m³ frei, Hessen bis 30 m² mit Statikbescheinigung, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen bis 30 m² mit 3 m Abstand zur Nachbargrenze, Rheinland-Pfalz unbeheizte, ebenerdige Anbauten bis 50 m³ umbauten Raum, Bremen überwiegend verglaste Vorbauten zum vorübergehenden Aufenthalt bis 30 m². In den übrigen neun Ländern braucht ein Wintergarten ein Verfahren. Der Knackpunkt ist die Nutzung: Ein beheizter Wintergarten, der als Wohnzimmer dient, ist ein Aufenthaltsraum und unterliegt dem Gebäudeenergiegesetz sowie den Anforderungen an Brandschutz und Standsicherheit.

So gehst du vor

  • Neben dem öffentlichen Baurecht gilt das private Nachbarrecht, das Abstände und Grenzanlagen regelt.
  • Für den Abstand zum Nachbarn ist § 7 Abs. 5 LBO maßgeblich: Grundregel 0,4 H, mindestens 3 m.
  • Der Bebauungsplan gilt auch für verfahrensfreie Vorhaben. Er kann Baugrenzen, Flächen für Nebenanlagen oder Dachformen festsetzen.
  • Abstand zur Nachbargrenze.
  • Beheizt oder unbeheizt.
  • Terrassenüberdachungen und Schwimmbecken sind im Saarland ohne Größengrenze verfahrensfrei (Schwimmbecken außer im Außenbereich).

Welches Verfahren im Saarland dann gilt

Der schnellste Weg führt über § 63 LBO: Genehmigungsfreistellung, Baubeginn einen Monat nach Eingang der Unterlagen bei der Gemeinde. Passt die Freistellung nicht, ist § 64 LBO einschlägig: Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren mit eingeschränktem Prüfumfang.

Genehmigungsfreistellung im Saarland · Vereinfachtes Verfahren im Saarland · Bauvoranfrage

So regeln es die angrenzenden Länder

LandStatusRegel
Rheinland-Pfalzfreiunbeheizt, zu ebener Erde, bis 50 m³ umbauter Raum an Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3, nicht im Außenbereich (§ 62 Abs. 2 Nr. 2 LBauO)
Baden-Württembergbedingt freinur als Vorbau ohne Aufenthaltsräume im Innenbereich bis 40 m³ Brutto-Rauminhalt; ein Wintergarten als Wohnraum braucht ein Verfahren (Anhang 1 Nr. 1 k LBO)
Hessenfreibis 30 m² Grundfläche an Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3, mit Beteiligung der Gemeinde und Statik-Bescheinigung (Anlage zu § 63 Abschnitt I Nr. 1.12 HBO)
BayernVerfahrenEin Wintergarten am Wohnhaus ist in Art. 57 nicht genannt. Er braucht eine Genehmigungsfreistellung (im qualifizierten Bebauungsplan) oder ein verein… (Art. 55 Abs. 1 BayBO)

Wintergarten: alle 16 Länder im Vergleich

Genehmigungs-Check

Der Check vergleicht deine Maße mit der Grenze aus § 60 Abs. 1 LBO.

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Ansprechpartner bei Fragen

Nicht dein Wohnort entscheidet, sondern die Lage des Grundstücks. Hier einige Bauaufsichten im Saarland:

Landkreis Saarlouis · Regionalverband Saarbrücken · Landkreis Merzig-Wadern · Landkreis St. Wendel · Saarpfalz-Kreis · Landkreis Neunkirchen · alle anzeigen

Häufige Fragen

Muss ich für einen Wintergarten im Saarland einen Bauantrag stellen?

Ja, eine Ausnahme sieht die LBO nicht vor.

Wo frage ich im Saarland nach?

Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Landkreise und der Regionalverband Saarbrücken. Gemeinden mit mehr als 30.000 Einwohnern können die Aufgaben auf Antrag per Rechtsverordnung übertragen bekommen.

Ist ein Wintergarten genehmigungspflichtig?

Das hängt vom Land ab. In sieben Ländern ist ein kleiner, meist unbeheizter Wintergarten verfahrensfrei, sonst brauchst du ein Verfahren, oft die Genehmigungsfreistellung im Bebauungsplangebiet.

Quellen und Stand

Landesbauordnung, LBO vom 18. Februar 2004 (Amtsbl. S. 822), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Februar 2025 (Amtsbl. I S. 369_2).

Text aus einer Gesetzessammlung einschließlich der Änderung 02/2025. Das amtliche Portal war von unserem System nicht erreichbar.

Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden

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