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Dachgaube in Rheinland-Pfalz: Baugenehmigung nötig?

Landesbauordnung Rheinland-Pfalz · geprüft am 13.10.2026 · Redaktion

Verfahren nötig

In Rheinland-Pfalz braucht eine Dachgaube ein bauaufsichtliches Verfahren. Nicht genehmigungsfrei; frei ist nur der Ausbau einzelner Aufenthaltsräume im Dachraum ohne Änderung der äußeren Gestaltung (Dachflächenfenster sind zulässig).

Fundstelle und Wortlaut

Der zitierte Text stammt aus der LBauO in der Fassung, die wir am 13.10.2026 geprüft haben.

„der Ausbau einzelner Aufenthaltsräume im Dachraum von Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3, wenn die äußere Gestaltung des Gebäudes nicht verändert wird; in der Dachfläche liegende Fenster sind zulässig“

Bundesweit gilt für eine Dachgaube

Eine Dachgaube verändert die äußere Gestalt des Hauses und oft die Konstruktion des Dachs. Deshalb ist sie in vielen Ländern nicht verfahrensfrei. Es gibt aber Ausnahmen: Hamburg erlaubt Gauben bis zu einem Drittel der Gebäudeseitenlänge, Hessen und Niedersachsen nennen Dachgauben ausdrücklich, Bayern im Zuge eines Dachgeschossausbaus zu Wohnzwecken, Nordrhein-Westfalen in Satzungsgebieten.

Prüfschema für dein Vorhaben

  • Sprich mit dem Nachbarn, bevor du an die Grenze baust. Zivilrechtliche Ansprüche bestehen unabhängig von der Bauordnung.
  • Der Bebauungsplan gilt auch für verfahrensfreie Vorhaben. Er kann Baugrenzen, Flächen für Nebenanlagen oder Dachformen festsetzen.
  • Bei Kulturdenkmälern und oft in ihrer Umgebung brauchst du zusätzlich eine denkmalrechtliche Erlaubnis.
  • Gestaltungsvorgaben im Bebauungsplan.
  • Breite der Gaube im Verhältnis zur Dachlänge.
  • Viele Verfahrensfreiheiten gelten in Rheinland-Pfalz nicht für Kulturdenkmäler und Vorhaben in ihrer Umgebung.

Verfahren für größere Vorhaben

Liegt dein Grundstück im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans, kommt in Rheinland-Pfalz das Verfahren nach § 67 LBauO in Betracht (Freistellungsverfahren). Andernfalls prüft die Bauaufsicht im vereinfachten Verfahren nach § 66 LBauO.

Freistellungsverfahren in Rheinland-Pfalz · Vereinfachtes Verfahren in Rheinland-Pfalz · Bauvoranfrage

Ein Blick über die Landesgrenze

LandStatusRegel
HessenfreiDachaufbauten einschließlich Dachgauben auf bestehenden Gebäuden, mit Beteiligung der Gemeinde und Statik-Bescheinigung (Anlage zu § 63 Abschnitt I Nr. 1.16 HBO)
SaarlandVerfahrennicht verfahrensfrei; frei sind nur einzelne Aufenthaltsräume im Dachraum ohne Veränderung der äußeren Gestaltung (Dachflächenfenster zählen nicht al… (§ 61 Abs. 1 Nr. 11 Buchst. g LBO (Saarland))
Nordrhein-Westfalenbedingt freinur im Geltungsbereich einer Satzung mit Regeln zu Zulässigkeit, Standort und Größe, wenn die Gaube den Festsetzungen entspricht und die Statik besch… (§ 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. i BauO NRW 2018)
Baden-WürttembergVerfahrennicht ausdrücklich im Anhang genannt; verfahrensfrei sind nur Öffnungen in Dächern und sonstige unwesentliche Änderungen (Anhang 1 Nr. 2 c und f LBO)

Dachgaube: alle 16 Länder im Vergleich

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Welches Bauamt hilft

Zuständig ist die Bauaufsicht des Kreises oder der Stadt, in der das Grundstück liegt. Unsere Übersicht in Rheinland-Pfalz umfasst 36 Behörden.

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Fragen und Antworten

Muss ich für eine Dachgaube in Rheinland-Pfalz einen Bauantrag stellen?

Ja, eine Ausnahme sieht die LBauO nicht vor.

Wer entscheidet in Rheinland-Pfalz über Bauanträge?

Untere Bauaufsichtsbehörde ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung. Wo die Aufgabe übertragen ist, ist es die Verbandsgemeindeverwaltung.

Ist eine Dachgaube genehmigungspflichtig?

In den meisten Ländern ja. Verfahrensfrei ist sie nur dort, wo die Landesbauordnung sie ausdrücklich nennt, oft mit Bedingungen wie Satzungsgebiet, Größe oder Statikbescheinigung.

Quellen und Stand

Landesbauordnung Rheinland-Pfalz, LBauO vom 24. November 1998, zuletzt geändert durch das Zweite Landesgesetz zur Änderung baurechtlicher Vorschriften vom 22. September 2025 (GVBl. S. 549) und das Landesgesetz vom 19. November 2025 (GVBl. S. 672); Verfahrensregeln seit 1. Januar 2026.

Text aus einer Gesetzessammlung einschließlich der Änderung 2025. Das amtliche Portal war von unserem System nicht erreichbar.

Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden

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