Nutzungsänderung im Saarland ohne Bauantrag?
Es kommt darauf an. Nach § 61 Abs. 3 LBO (Saarland) gilt: verfahrensfrei, wenn keine anderen im Genehmigungsverfahren zu prüfenden Anforderungen gelten; außerdem Umnutzungen in kleinen Wohngebäuden zu Aufenthaltsräumen und Bädern. Erfüllst du die Bedingungen nicht, brauchst du ein Verfahren.
Was in der LBO steht
Wir zitieren die Vorschrift wörtlich aus der ausgewerteten Fassung.
„Räume eines Wohngebäudes mit nicht mehr als zwei Wohnungen in Aufenthaltsräume, die zu diesen Wohnungen gehören, umgenutzt werden“
Bundesweit gilt für eine Nutzungsänderung
Verfahrensfrei ist sie in allen Ländern nur, wenn für die neue Nutzung keine anderen oder weitergehenden Anforderungen gelten. Baden-Württemberg stellt außerdem die Schaffung von Wohnraum im Innenbereich frei. In der Praxis gelten für eine neue Nutzung fast immer andere Anforderungen, etwa an Stellplätze, Brandschutz, Schallschutz oder das Planungsrecht.
Worauf du trotzdem achten musst
Verfahrensfrei heißt nicht, dass keine Vorschriften gelten.
- Abstandsflächen nach § 7 Abs. 5 LBO: Grundregel 0,4 H, mindestens 3 m.
- Standsicherheit und Brandschutz müssen stimmen, auch wenn niemand vorher prüft.
- Gestaltungssatzungen der Gemeinde können Material, Farbe oder Höhe vorschreiben.
- Neben dem öffentlichen Baurecht gilt das private Nachbarrecht, das Abstände und Grenzanlagen regelt.
- Brandschutz, Rettungswege, Schallschutz.
- Gewerberecht und Gaststättenrecht neben dem Baurecht.
Verfahren für größere Vorhaben
Im Saarland heißt das Verfahren ohne Bescheid Genehmigungsfreistellung (§ 63 LBO). Es setzt in der Regel einen Bebauungsplan voraus, gebaut werden darf einen Monat nach Eingang der Unterlagen bei der Gemeinde. Andernfalls prüft die Bauaufsicht im vereinfachten Verfahren nach § 64 LBO.
Genehmigungsfreistellung im Saarland · Vereinfachtes Verfahren im Saarland · Bauvoranfrage
Ein Blick über die Landesgrenze
| Land | Status | Regel |
|---|---|---|
| Rheinland-Pfalz | bedingt frei | genehmigungsfrei außerhalb des Außenbereichs, wenn keine anderen bedeutsamen Anforderungen gelten; auch die untergeordnete berufliche Mitbenutzung vo… (§ 62 Abs. 2 Nr. 5 LBauO) |
| Niedersachsen | bedingt frei | verfahrensfrei, wenn Planungsrecht und Bauordnung keine anderen oder weitergehenden Anforderungen stellen; außerdem der Ausbau des Dachgeschosses ein… (§ 60 Abs. 2 Nr. 1 und 2 NBauO) |
| Baden-Württemberg | bedingt frei | verfahrensfrei, wenn für die neue Nutzung keine anderen oder weitergehenden Anforderungen gelten oder wenn im Innenbereich Wohnraum entsteht (§ 50 Abs. 2 LBO) |
| Bayern | bedingt frei | verfahrensfrei, wenn keine anderen öffentlich-rechtlichen Anforderungen gelten (mit Sonderregel für gebietstypische Nutzungen) oder die Anlage selbst… (Art. 57 Abs. 4 BayBO) |
Nutzungsänderung: alle 16 Länder im Vergleich
Eigene Maße eingeben
Der Check vergleicht deine Maße mit der Grenze aus § 61 Abs. 3 LBO (Saarland).
Welches Bauamt hilft
§ 58 Abs. 1 Satz 2 LBO bestimmt die unteren Bauaufsichtsbehörden. Wir führen im Saarland 6 davon mit Rechtsgrundlage auf.
Landkreis Neunkirchen · Landkreis St. Wendel · Landkreis Saarlouis · Saarpfalz-Kreis · Landkreis Merzig-Wadern · Regionalverband Saarbrücken · alle anzeigen
Fragen und Antworten
Muss ich für eine Nutzungsänderung im Saarland einen Bauantrag stellen?
Nur wenn die Bedingungen aus § 61 Abs. 3 LBO (Saarland) erfüllt sind. Sonst brauchst du ein Verfahren.
Gilt das auch in einem Bebauungsplangebiet?
Die Verfahrensfreiheit hängt nicht vom Bebauungsplan ab, seine Festsetzungen musst du aber einhalten.
Was kostet eine Nutzungsänderung?
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung des Landes. Hinzu kommen Planungskosten.
Quellen und Stand
Landesbauordnung, LBO vom 18. Februar 2004 (Amtsbl. S. 822), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Februar 2025 (Amtsbl. I S. 369_2).
Text aus einer Gesetzessammlung einschließlich der Änderung 02/2025. Das amtliche Portal war von unserem System nicht erreichbar.
Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden