Bauamt Saarpfalz-Kreis (Saarland)
- 144.092Einwohner
- 418,3km²
- 7Gemeinden
- HomburgSitz
Wer im Saarpfalz-Kreis bauen will, wendet sich in der Regel an die Bauaufsicht des Kreises.
Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Landkreise und der Regionalverband Saarbrücken. Gemeinden mit mehr als 30.000 Einwohnern können die Aufgaben auf Antrag per Rechtsverordnung übertragen bekommen. Einzelne Städte haben eine eigene Bauaufsicht durch Rechtsverordnung.
Kontakt und Website
Aktuelle Telefonnummern und E-Mail-Adressen der Bauaufsicht liefert die Website, wir verlinken nur die Startseite.
Bevölkerung und Fläche
Die Bevölkerungsdichte liegt bei 344 je km², im Saarland insgesamt bei 394. Der Saarpfalz-Kreis ist damit ähnlich dicht besiedelt wie das Land. Von 7 Gemeinden hat die Hälfte weniger als 17.793 Einwohner. Am kleinsten ist Gersheim (6.232).
Einordnung im Land
Geografisch gehört der Saarpfalz-Kreis zum Südosten des Landes. Nahe der Landesgrenze: Zweibrücken in Rheinland-Pfalz liegt 8 km entfernt. Dort gilt eine andere Bauordnung. Der Saarpfalz-Kreis gehört zu den drei bevölkerungsreichsten Bezirken im Saarland.
Bauämter in der Nähe
Für Grundstücke jenseits der Bezirksgrenze kommen diese Behörden infrage:
- Zweibrücken 8 km, Rheinland-Pfalz
- Landkreis Neunkirchen 17,3 km
- Regionalverband Saarbrücken 18,1 km
- Pirmasens 26 km, Rheinland-Pfalz
- Landkreis Südwestpfalz 27,1 km, Rheinland-Pfalz
Städte und Gemeinden
Am größten sind Homburg (43.382), St. Ingbert (35.453) und Blieskastel (20.197).
- Bexbach
- Blieskastel
- Gersheim
- Homburg
- Kirkel
- Mandelbachtal
- St. Ingbert
Vor der Anfrage beim Amt
Kurz beantwortet
Welches Bauamt ist für Saarpfalz-Kreis zuständig?
Der Saarpfalz-Kreis, außer für Gemeinden mit eigener Bauaufsicht. Rechtsgrundlage ist § 58 Abs. 1 Satz 2 LBO.
Wo erfahre ich, ob Baulasten eingetragen sind?
Die untere Bauaufsichtsbehörde nach § 83 LBO.
Quellen und Stand
Destatis-Gemeindeverzeichnis (31.03.2026, Einwohner Ende 2024), Wikidata (CC0).
Redaktion Bauamt.net, Prüfstand 13.10.2026. Maßgeblich bleibt der amtliche Text. Fehler melden