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Terrassenüberdachung bauen im Saarland: was die LBO verlangt

Landesbauordnung · geprüft am 13.10.2026 · Redaktion

Verfahrensfrei

Ohne Bauantrag möglich: § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. h LBO (Saarland) stellt eine Terrassenüberdachung frei. Welche Maße gelten, zeigt die Übersicht weiter unten.

Fundstelle und Wortlaut

Der zitierte Text stammt aus der LBO in der Fassung, die wir am 13.10.2026 geprüft haben.

„h) Terrassenüberdachungen,“

Maße, die du einhalten musst

Grenzen aus § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. h LBO (Saarland)
Außenbereichin dieser Nummer nicht ausgenommen

Die Vorschrift schließt den Außenbereich nicht aus. Planungsrechtlich muss die Anlage dort trotzdem zulässig sein (§ 35 BauGB).

Hintergrund zu eine Terrassenüberdachung

Die meisten Länder lassen Terrassenüberdachungen bis zu einer bestimmten Fläche ohne Bauantrag zu, häufig 30 m², teils mit einer Tiefenbegrenzung von 3 m bis 4,50 m. Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen erlauben 40 m², das Saarland und Hessen nennen keine Fläche, Hessen verlangt dafür aber eine Bescheinigung der statisch-konstruktiven Unbedenklichkeit. Eine Überdachung mit festen, verglasten Seitenwänden kann rechtlich ein Wintergarten sein.

Wann trotzdem ein Verfahren nötig sein kann

Die Bauaufsicht kann auch bei verfahrensfreien Anlagen nachträglich einschreiten.

  • Örtliche Bauvorschriften gelten auch für verfahrensfreie Anlagen.
  • Auch eine verfahrensfreie Anlage muss standsicher sein und darf keine Brandgefahr schaffen.
  • Neben dem öffentlichen Baurecht gilt das private Nachbarrecht, das Abstände und Grenzanlagen regelt.
  • Steht das Haus unter Denkmalschutz oder liegt das Grundstück in einem Denkmalbereich, entscheidet die Denkmalschutzbehörde mit.
  • Abstand zur Nachbargrenze, in Niedersachsen mindestens 3 m.
  • Standsicherheit bei Schnee und Wind.

Wenn dein Vorhaben größer ist

Gibt es einen qualifizierten Bebauungsplan, ist Genehmigungsfreistellung nach § 63 LBO der kürzeste Weg. Sonst führt der Weg über das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 64 LBO.

Genehmigungsfreistellung im Saarland · Vereinfachtes Verfahren im Saarland · Bauvoranfrage

Vergleich mit den Nachbarländern

LandStatusRegel
Rheinland-Pfalzfreials ebenerdiger, unbeheizter Anbau bis 50 m³ umbauter Raum an Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3, nicht im Außenbereich (§ 62 Abs. 2 Nr. 2 LBauO)
Baden-Württembergfreiim Innenbereich bis 30 m² Grundfläche, nicht bei Dachterrassen (Anhang 1 Nr. 1 l LBO)
Hessenfreiohne Größengrenze bei erdgeschossigen Terrassen an Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3, wenn die statisch-konstruktive Unbedenklichkeit bescheinigt i… (Anlage zu § 63 Abschnitt I Nr. 1.13 HBO)
Nordrhein-Westfalenfreibis 30 m² Fläche und 4,50 m Tiefe (§ 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. g BauO NRW 2018)

Terrassenüberdachung: alle 16 Länder im Vergleich

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Bauämter im Saarland

§ 58 Abs. 1 Satz 2 LBO bestimmt die unteren Bauaufsichtsbehörden. Wir führen im Saarland 6 davon mit Rechtsgrundlage auf.

Landkreis St. Wendel · Saarpfalz-Kreis · Landkreis Neunkirchen · Landkreis Saarlouis · Regionalverband Saarbrücken · Landkreis Merzig-Wadern · alle anzeigen

Häufige Fragen

Brauche ich im Saarland für eine Terrassenüberdachung eine Baugenehmigung?

Nein, solange du die Grenzen aus § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. h LBO (Saarland) einhältst.

Welche Maße gelten im Saarland?

Außenbereich in dieser Nummer nicht ausgenommen.

Welche Behörde ist im Saarland zuständig?

Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Landkreise und der Regionalverband Saarbrücken. Gemeinden mit mehr als 30.000 Einwohnern können die Aufgaben auf Antrag per Rechtsverordnung übertragen bekommen.

Brauche ich eine Statik?

Auch verfahrensfreie Anlagen müssen standsicher sein. Hessen verlangt die Bescheinigung einer berechtigten Person ausdrücklich. Bei Bausätzen liefert der Hersteller meist eine Typenstatik.

Quellen und Stand

Landesbauordnung, LBO vom 18. Februar 2004 (Amtsbl. S. 822), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Februar 2025 (Amtsbl. I S. 369_2).

Text aus einer Gesetzessammlung einschließlich der Änderung 02/2025. Das amtliche Portal war von unserem System nicht erreichbar.

Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden

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