Zum Inhalt springen
bauamt.net

BbgBO Brandenburg: die Bauordnung im Überblick

Geprüft am 13.10.2026

Ausgewertet haben wir: Brandenburgische Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. November 2018 (GVBl. I Nr. 39), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. September 2023 (GVBl. I Nr. 18); das Vierte Gesetz zur Änderung vom 29. Juni 2026 (GVBl. I Nr. 20) fasst unter anderem § 61 zum 1. Januar 2027 neu.

  • 2.556.747Einwohner Brandenburg
  • 18Bauaufsichtsbezirke
  • 11von 16 Vorhaben frei
  • 500.000 €Bußgeld bis

Quelle

Text aus einer Gesetzessammlung (bis 31.12.2026 geltende Fassung). Das amtliche Portal BRAVORS war von unserem System nicht erreichbar.

gesetze.co (Spiegel der geltenden Fassung)

Anstehende Änderung

Das Vierte Gesetz zur Änderung der Brandenburgischen Bauordnung vom 29. Juni 2026 fasst § 61 mit Wirkung vom 1. Januar 2027 neu. Unsere Angaben beruhen auf der bis 31. Dezember 2026 geltenden Fassung.

Die wichtigsten Vorschriften für Bauherren

Genehmigungspflicht§ 59 Abs. 1 BbgBO
Katalog der freien Vorhaben§ 61 BbgBO
Bauanzeigeverfahren§ 62 BbgBO
Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren§ 63 BbgBO
Baugenehmigungsverfahren§ 64 BbgBO
Vorbescheid (sechs Jahre)§ 75 BbgBO
Abstandsflächenrecht (0,4 H, mind. 3 m)§ 6 Abs. 5 BbgBO
Bauaufsicht§ 57 Abs. 1 Satz 2 BbgBO
Ordnungswidrigkeiten (bis 500.000 €)§ 85 Abs. 3 BbgBO
Baulasten, Baulastenverzeichnis§ 84 BbgBO

Grundsatz

„bedürfen der Baugenehmigung, soweit in den §§ 60 bis 62“

Abstandsflächen

„Die Tiefe der Abstandsflächen beträgt 0,4 H, mindestens 3 Meter“

„Vor den Außenwänden von Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 mit nicht mehr als drei oberirdischen Geschossen genügt als Tiefe der Abstandsfläche 3 Meter“

Wer entscheidet

„Die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die Großen kreisangehörigen Städte, denen diese Aufgabe übertragen ist, nehmen die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde wahr.“

Einige Große kreisangehörige Städte sind selbst untere Bauaufsichtsbehörde. Für sie ist nicht der Landkreis zuständig.

Bauanzeigeverfahren

„Mit der Bauausführung darf nach Ablauf eines Monats nach Eingang der Bauanzeige bei der Bauaufsichtsbehörde begonnen werden“

Sanktionen

„Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 500 000 Euro geahndet werden“

16 Vorhaben in Brandenburg

Quellen und Stand

Brandenburgische Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. November 2018 (GVBl. I Nr. 39), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. September 2023 (GVBl. I Nr. 18); das Vierte Gesetz zur Änderung vom 29. Juni 2026 (GVBl. I Nr. 20) fasst unter anderem § 61 zum 1. Januar 2027 neu.

Stand der Prüfung: 13.10.2026. Wir beraten nicht rechtlich. Fehler melden

Bauantrag · kostenlos anfragen

Genehmigung nötig? Fachleute aus deiner Region fragen

Ein vollständiger Bauantrag spart Wochen. Bauvorlageberechtigte kennen die Anforderungen deines Bauamts.

  • Regionale Planer
  • Bis zu 3 Angebote
  • Kostenlos und unverbindlich

Kostenloser Vermittlungsservice. Für die Vermittlung erhalten wir gegebenenfalls eine Vergütung von unseren Partnern, für dich entstehen keine Kosten.

✉ Bauantrag-Hilfe