Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018): Fassung, Quelle, wichtige Paragrafen
Ausgewertet haben wir: Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, Landesbauordnung 2018 vom 21. Juli 2018 (GV. NRW. S. 421), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Juli 2026 (GV. NRW. S. 537), Fassung gültig ab 1. September 2026.
- 18.034.454Einwohner Nordrhein-Westfalen
- 216Bauaufsichtsbezirke
- 11von 16 Vorhaben frei
- 500.000 €Bußgeld bis
Quelle
Text aus dem amtlichen Landesrecht-Portal.
Die wichtigsten Vorschriften für Bauherren
| Wann eine Genehmigung nötig ist | § 60 Abs. 1 BauO NRW 2018 |
|---|---|
| Katalog der freien Vorhaben | § 62 BauO NRW 2018 |
| Genehmigungsfreistellung | § 63 BauO NRW 2018 |
| Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren | § 64 BauO NRW 2018 |
| Baugenehmigungsverfahren | § 65 BauO NRW 2018 |
| Vorbescheid (drei Jahre) | § 77 BauO NRW 2018 |
| Abstände zur Grenze (0,4 H, mind. 3 m) | § 6 Abs. 5 BauO NRW 2018 |
| Bauaufsicht | § 57 Abs. 1 Nr. 3 BauO NRW 2018 |
| Ordnungswidrigkeiten (bis 500.000 €) | § 86 Abs. 3 BauO NRW 2018 |
| Baulasten, Baulastenverzeichnis | § 85 BauO NRW 2018 |
Die Grundregel
„Die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Beseitigung von Anlagen bedürfen der Baugenehmigung, soweit in den §§ 61 bis 63, 78 und 79 nichts anderes bestimmt ist“
Abstandsflächen
„Die Tiefe der Abstandsflächen beträgt 0,4 H, mindestens 3 m.“
„Vor den Außenwänden von Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 mit nicht mehr als drei oberirdischen Geschossen genügt als Tiefe der Abstandsfläche 3 m“
Wer entscheidet
„die kreisfreien Städte, die Großen kreisangehörigen Städte und die Mittleren kreisangehörigen Städte als untere Bauaufsichtsbehörden sowie b) die Kreise für die übrigen kreisangehörigen Gemeinden“
Große und Mittlere kreisangehörige Städte haben ein eigenes Bauordnungsamt. Der Kreis ist nur für die übrigen Gemeinden zuständig.
Genehmigungsfreistellung
„Mit dem Bauvorhaben darf einen Monat nach Eingang der erforderlichen Unterlagen bei der Bauaufsichtsbehörde begonnen werden.“
Sanktionen
„Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfhunderttausend Euro geahndet werden“
16 Vorhaben in Nordrhein-Westfalen
Quellen und Stand
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, Landesbauordnung 2018 vom 21. Juli 2018 (GV. NRW. S. 421), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Juli 2026 (GV. NRW. S. 537), Fassung gültig ab 1. September 2026.
Redaktion Bauamt.net, Prüfstand 13.10.2026. Maßgeblich bleibt der amtliche Text. Fehler melden