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NBauO Niedersachsen: die Bauordnung im Überblick

Geprüft am 13.10.2026

Ausgewertet haben wir: Niedersächsische Bauordnung, NBauO vom 3. April 2012, zuletzt geändert im Juni 2025 (Änderung laut Gegenüberstellung des Niedersächsischen Wirtschaftsministeriums, Stand 23.06.2025).

  • 8.003.572Einwohner Niedersachsen
  • 52Bauaufsichtsbezirke
  • 13von 16 Vorhaben frei
  • 500.000 €Bußgeld bis

Textgrundlage

Text aus einer Gesetzessammlung, abgeglichen mit der Synopse des Ministeriums (06/2025). Das amtliche Portal war von unserem System nicht erreichbar.

gesetze.co (Spiegel) und Gegenüberstellung NBauO 2024/Änderung 06/2025 des Ministeriums

Paragrafen im Überblick

Wann eine Genehmigung nötig ist§ 59 Abs. 1 NBauO
Verfahrensfreie Vorhaben§ 60 i. V. m. Anhang NBauO
Sonstige genehmigungsfreie Baumaßnahmen§ 62 NBauO
Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren§ 63 NBauO
Baugenehmigungsverfahren§ 64 NBauO
Bauvoranfrage und Bauvorbescheid (drei Jahre)§ 73 NBauO
Abstände zur Grenze (0,4 H, mind. 3 m)§ 5 Abs. 2 NBauO
Zuständige Behörden§ 57 Abs. 1 Satz 1 NBauO
Bußgeld (bis 500.000 €)§ 80 NBauO
Baulasten, Baulastenverzeichnis§ 81 NBauO

Wann gebaut werden darf

„Baumaßnahmen bedürfen der Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde (Baugenehmigung), soweit sich aus den §§ 60 bis 62“

Abstände

„Der Abstand beträgt 0,4 H, mindestens jedoch 3 m“

Wer entscheidet

„Die Landkreise, die kreisfreien Städte und die großen selbständigen Städte nehmen die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde wahr“

Große selbständige Städte und einige weitere Gemeinden mit übertragener Zuständigkeit sind selbst untere Bauaufsichtsbehörde.

Sonstige genehmigungsfreie Baumaßnahmen

Überschrift der Vorschrift: „Sonstige genehmigungsfreie Baumaßnahmen“ (§ 62 NBauO).

Sanktionen

„sowie nach Absatz 3 können mit einer Geldbuße bis zu 500 000 Euro, die übrigen Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 50 000 Euro geahndet werden“

16 Vorhaben in Niedersachsen

Quellen und Stand

Niedersächsische Bauordnung, NBauO vom 3. April 2012, zuletzt geändert im Juni 2025 (Änderung laut Gegenüberstellung des Niedersächsischen Wirtschaftsministeriums, Stand 23.06.2025).

Stand der Prüfung: 13.10.2026. Wir beraten nicht rechtlich. Fehler melden

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