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Hessische Bauordnung (HBO): Fassung, Quelle, wichtige Paragrafen

Geprüft am 13.10.2026

Ausgewertet haben wir: Hessische Bauordnung, HBO vom 28. Mai 2018 (GVBl. S. 198), mit den Änderungen durch das Dritte Gesetz zur Änderung der Hessischen Bauordnung (GVBl. 2025 Nr. 66), in Kraft seit 14. Oktober 2025.

  • 6.280.793Einwohner Hessen
  • 33Bauaufsichtsbezirke
  • 12von 16 Vorhaben frei
  • 500.000 €Bußgeld bis

Quelle

Amtliche Lesefassung des Ministeriums (Stand Oktober 2025, Drittes Änderungsgesetz, GVBl. 2025 Nr. 66).

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum, Broschüre HBO, Stand Oktober 2025

Wo was steht

Wann eine Genehmigung nötig ist§ 62 Abs. 1 HBO
Ohne Bauantrag zulässig§ 63 i. V. m. der Anlage HBO
Genehmigungsfreistellung§ 64 HBO
Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren§ 65 HBO
Baugenehmigungsverfahren§ 66 HBO
Bauvoranfrage, Bauvorbescheid (drei Jahre)§ 76 HBO
Abstandsflächen (0,4 H, mind. 2,5 m)§ 6 Abs. 5 HBO
Untere Bauaufsichtsbehörden§ 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HBO
Bußgeld (bis 500.000 €)§ 86 Abs. 3 HBO
Baulasten, Baulastenverzeichnis§ 85 HBO

Grundsatz

„Die Errichtung, Aufstellung, Anbringung und Änderung sowie die Nutzungsänderung von Anlagen oder von Teilen bedürfen der Baugenehmigung“

Abstandsflächen

„In allen Fällen muss die Tiefe der Abstandsflächen mindestens 2,50 m betragen.“

Wer entscheidet

„der Kreisausschuss in den Landkreisen“

Sonderstatus-Städte und weitere Gemeinden, denen die Bauaufsicht übertragen ist, sind selbst untere Bauaufsichtsbehörde.

Genehmigungsfreistellung

„Keiner Baugenehmigung bedarf über § 63 hinaus die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen, die keine Sonderbauten sind“

Bußgeld

„Die Ordnungswidrigkeiten nach Abs. 1 Nr. 1 bis 22 und Abs. 2 können mit einer Geldbuße bis zu fünfhunderttausend Euro“

16 Vorhaben in Hessen

Quellen und Stand

Hessische Bauordnung, HBO vom 28. Mai 2018 (GVBl. S. 198), mit den Änderungen durch das Dritte Gesetz zur Änderung der Hessischen Bauordnung (GVBl. 2025 Nr. 66), in Kraft seit 14. Oktober 2025.

Stand der Prüfung: 13.10.2026. Wir beraten nicht rechtlich. Fehler melden

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