Bauordnung für Berlin (BauO Bln): Fassung, Quelle, wichtige Paragrafen
Ausgewertet haben wir: Bauordnung für Berlin vom 29. September 2005, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes für einfaches Bauen vom 9. Juli 2026 (GVBl. S. 692), in Kraft seit 23. Juli 2026.
- 3.685.265Einwohner Berlin
- 1Bauaufsichtsbezirke
- 10von 16 Vorhaben frei
- 500.000 €Bußgeld bis
Textgrundlage
Text aus einer Gesetzessammlung, abgeglichen mit der amtlichen Synopse der Senatsverwaltung zum Gesetz für einfaches Bauen. Das amtliche Portal war von unserem System nicht erreichbar.
Anstehende Änderung
Ausgewertet ist die Bauordnung für Berlin unter Berücksichtigung des Gesetzes für einfaches Bauen vom 9. Juli 2026 (in Kraft seit 23. Juli 2026). Artikel 5 dieses Gesetzes gilt erst ab 20. Januar 2027. Für die hier zitierten Nummern des § 61 sind alte und neue Fassung wortgleich.
Wo was steht
| Wann eine Genehmigung nötig ist | § 59 Abs. 1 BauO Bln |
|---|---|
| Ohne Bauantrag zulässig | § 61 BauO Bln |
| Genehmigungsfreistellung | § 62 BauO Bln |
| Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren | § 63 BauO Bln |
| Baugenehmigungsverfahren | § 64 BauO Bln |
| Vorbescheid, planungsrechtlicher Bescheid (zwei Jahre) | § 75 BauO Bln |
| Abstandsflächen (0,4 H, mind. 3 m) | § 6 Abs. 5 BauO Bln |
| Zuständige Behörden | Zuständigkeitsregelung des Landes Berlin |
| Bußgeldrahmen (bis 500.000 €) | § 85 Abs. 3 BauO Bln |
| Baulasten, Baulastenverzeichnis | § 84 BauO Bln |
Wann gebaut werden darf
„Die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Anlagen bedürfen der Baugenehmigung, soweit in den §§ 60 bis 62“
Abstandsflächen
„Die Tiefe der Abstandsflächen beträgt 0,4 H, mindestens 3 m.“
„Vor den Außenwänden von Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 mit nicht mehr als drei oberirdischen Geschossen genügt als Tiefe der Abstandsfläche 3 m“
Zuständigkeit
„“
Genehmigungsfreistellung
„Mit dem Bauvorhaben darf einen Monat nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen bei der Bauaufsichtsbehörde begonnen werden“
Wenn ohne Genehmigung gebaut wird
„Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 500 000 Euro geahndet werden“
Quellen und Stand
Bauordnung für Berlin vom 29. September 2005, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes für einfaches Bauen vom 9. Juli 2026 (GVBl. S. 692), in Kraft seit 23. Juli 2026.
Redaktion Bauamt.net, Prüfstand 13.10.2026. Maßgeblich bleibt der amtliche Text. Fehler melden