ThürBO Thüringen: die Bauordnung im Überblick
Ausgewertet haben wir: Thüringer Bauordnung in der seit 2024 geltenden Neufassung (ersetzt die ThürBO vom 13. März 2014).
- 2.100.277Einwohner Thüringen
- 22Bauaufsichtsbezirke
- 11von 16 Vorhaben frei
- 500.000 €Bußgeld bis
Textgrundlage
Text aus einer Gesetzessammlung der Thüringer Bauordnung 2024. Das amtliche Portal war von unserem System nicht erreichbar.
Wo was steht
| Genehmigungspflicht | § 62 Abs. 1 ThürBO |
|---|---|
| Katalog der freien Vorhaben | § 63 ThürBO |
| Genehmigungsfreistellung | § 64 ThürBO |
| Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren | § 65 ThürBO |
| Baugenehmigungsverfahren | § 66 ThürBO |
| Vorbescheid (drei Jahre) | § 82 ThürBO |
| Abstandsflächenrecht (0,4 H, mind. 3 m) | § 6 Abs. 5 ThürBO |
| Untere Bauaufsichtsbehörden | § 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ThürBO |
| Ordnungswidrigkeiten (bis 500.000 €) | § 94 Abs. 3 ThürBO |
| Baulasten und Baulastenverzeichnis | § 90 ThürBO |
Grundsatz
„Die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Anlagen bedürfen der Baugenehmigung“
Abstand zum Nachbarn
„Die Tiefe der Abstandsflächen beträgt 0,4 H, mindestens 3 m“
„Vor den Außenwänden von Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 mit nicht mehr als drei oberirdischen Geschossen genügt als Tiefe der Abstandsfläche 3 m“
Zuständigkeit
„die Landkreise und die kreisfreien Städte im übertragenen Wirkungskreis als untere Bauaufsichtsbehörden“
Genehmigungsfreistellung
„Mit dem Vorhaben darf einen Monat nach Eingang der erforderlichen Unterlagen bei der Gemeinde begonnen werden.“
Bußgeld
„Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfhunderttausend Euro geahndet werden“
Quellen und Stand
Thüringer Bauordnung in der seit 2024 geltenden Neufassung (ersetzt die ThürBO vom 13. März 2014).
Redaktion Bauamt.net, Prüfstand 13.10.2026. Maßgeblich bleibt der amtliche Text. Fehler melden