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Wintergarten in Bayern: Baugenehmigung nötig?

Bayerische Bauordnung · geprüft am 13.10.2026 · Redaktion

Verfahren nötig

In Bayern braucht ein Wintergarten ein bauaufsichtliches Verfahren. Ein Wintergarten am Wohnhaus ist in Art. 57 nicht genannt. Er braucht eine Genehmigungsfreistellung (im qualifizierten Bebauungsplan) oder ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren.

Der Wortlaut von Art. 55 Abs. 1 BayBO

Damit du selbst nachlesen kannst, steht hier der Gesetzestext.

„Die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Anlagen bedürfen der Baugenehmigung, soweit in Art. 56 bis 58, 72 und 73 nichts anderes bestimmt ist.“

Weder Art. 57 noch eine andere Ausnahmevorschrift der BayBO nennt einen Wintergarten. Es gilt der Grundsatz aus Art. 55 Abs. 1 BayBO.

Typisch bei Wintergarten (alle Länder)

Beim Wintergarten unterscheiden die Länder stark. Brandenburg und Thüringen stellen unbeheizte Wintergärten bis 20 m² und 75 m³ frei, Hessen bis 30 m² mit Statikbescheinigung, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen bis 30 m² mit 3 m Abstand zur Nachbargrenze, Rheinland-Pfalz unbeheizte, ebenerdige Anbauten bis 50 m³ umbauten Raum, Bremen überwiegend verglaste Vorbauten zum vorübergehenden Aufenthalt bis 30 m². In den übrigen neun Ländern braucht ein Wintergarten ein Verfahren.

So gehst du vor

  • Sprich mit dem Nachbarn, bevor du an die Grenze baust. Zivilrechtliche Ansprüche bestehen unabhängig von der Bauordnung.
  • Der Bebauungsplan gilt auch für verfahrensfreie Vorhaben. Er kann Baugrenzen, Flächen für Nebenanlagen oder Dachformen festsetzen.
  • Steht das Haus unter Denkmalschutz oder liegt das Grundstück in einem Denkmalbereich, entscheidet die Denkmalschutzbehörde mit.
  • Beheizt oder unbeheizt.
  • Bebauungsplan: Baugrenzen und Grundflächenzahl.

Welches Verfahren in Bayern dann gilt

Der schnellste Weg führt über Art. 58 BayBO: Genehmigungsfreistellung, Baubeginn einen Monat nach Vorlage der Unterlagen bei der Gemeinde. Außerhalb eines qualifizierten Plans bleibt das vereinfachte Verfahren (Art. 59 BayBO).

Genehmigungsfreistellung in Bayern · Vereinfachtes Verfahren in Bayern · Bauvoranfrage

So regeln es die angrenzenden Länder

LandStatusRegel
Hessenfreibis 30 m² Grundfläche an Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3, mit Beteiligung der Gemeinde und Statik-Bescheinigung (Anlage zu § 63 Abschnitt I Nr. 1.12 HBO)
SachsenVerfahrenEin Wintergarten am Wohnhaus ist in § 61 nicht genannt. Er braucht die Genehmigungsfreistellung (§ 62) oder das vereinfachte Verfahren (§ 63). (§ 59 Abs. 1 SächsBO)
Baden-Württembergbedingt freinur als Vorbau ohne Aufenthaltsräume im Innenbereich bis 40 m³ Brutto-Rauminhalt; ein Wintergarten als Wohnraum braucht ein Verfahren (Anhang 1 Nr. 1 k LBO)
Thüringenfreiunbeheizt, aus lichtdurchlässigen Baustoffen vor der Außenwand, bis 20 m² Grundfläche und 75 m³ Brutto-Rauminhalt (§ 63 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. h ThürBO)

Wintergarten: alle 16 Länder im Vergleich

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Ansprechpartner bei Fragen

Nicht dein Wohnort entscheidet, sondern die Lage des Grundstücks. Hier einige Bauaufsichten in Bayern:

Landkreis Donau-Ries · Landkreis Aschaffenburg · Landkreis Dillingen an der Donau · Landkreis München · Landkreis Dingolfing-Landau · Landkreis Weilheim-Schongau · alle anzeigen

Kurz beantwortet

Muss ich für einen Wintergarten in Bayern einen Bauantrag stellen?

Ja, eine Ausnahme sieht die BayBO nicht vor.

Kann ich die Frage vorab verbindlich klären lassen?

Ja, mit einer Bauvoranfrage. Der Vorbescheid gilt in Bayern vier Jahre (Art. 71 BayBO).

Brauche ich einen Architekten?

Für Bauvorlagen ist eine bauvorlageberechtigte Person nötig, wenn ein Verfahren durchzuführen ist. Für verfahrensfreie Wintergärten nicht, die Standsicherheit muss trotzdem stimmen.

Quellen und Stand

Bayerische Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 23. April 2026 (GVBl. S. 190).

Text aus dem amtlichen Landesrecht-Portal.

Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden

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