Untere Bauaufsichtsbehörde der Stadt Chemnitz
- 245.618Einwohner
- 221,0km²
Chemnitz ist eine kreisfreie Stadt. Die Bauaufsicht liegt deshalb bei der Stadt selbst, ein Landkreis ist nicht beteiligt.
Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Landkreise und die Kreisfreien Städte. Nach § 57 Abs. 2 sind auch bestimmte Große Kreisstädte und weitere Gemeinden untere Bauaufsichtsbehörde.
Kontaktdaten
Telefonnummern, Sprechzeiten und Formulare stehen auf der Website der Verwaltung. Kontaktdaten, die sich häufig ändern, veröffentlichen wir nicht.
Zuständig im ganzen Stadtgebiet
Auch in den Stadtteilen entscheidet Chemnitz selbst. Laut Wikidata sind das 38:
- Adelsberg
- Altchemnitz
- Altendorf
- Bernsdorf
- Borna-Heinersdorf
- Ebersdorf
- Einsiedel
- Euba
- Furth
- Gablenz
- Glösa-Draisdorf
- Grüna
- Harthau
- Helbersdorf
- Hilbersdorf
- Hutholz
- Kapellenberg
- Kappel
- Kaßberg
- Klaffenbach
- Kleinolbersdorf-Altenhain
- Lutherviertel
- Markersdorf
- Mittelbach
- Morgenleite
- Rabenstein
- Reichenbrand
- Reichenhain
- Rottluff
- Röhrsdorf
- Schloßchemnitz
- Schönau
- Siegmar
- Sonnenberg
- Stelzendorf
- Wittgensdorf
- Yorckgebiet
- Zentrum
Postleitzahlen im Gebiet: 09001–09247
Kennzahlen des Bezirks
Im Verhältnis zur Fläche leben hier 1.111 Menschen je km², mehr als im Landesmittel von 219.
Lage im Land
Chemnitz liegt im Südwesten von Sachsen. Höhenlage laut Wikidata: rund 302 m. Bis zur nächsten Bauaufsicht in Thüringen, Landkreis Altenburger Land, sind es 39,8 km. Nach Einwohnern liegt Chemnitz auf Rang 8 von 13 Bauaufsichtsbezirken in Sachsen.
Nächstgelegene Bauaufsichten
Liegt dein Grundstück knapp hinter der Grenze, ist eine andere Behörde zuständig. Entfernung zwischen den Mittelpunkten:
- Landkreis Mittelsachsen 20,8 km
- Erzgebirgskreis 25,9 km
- Landkreis Zwickau 28,8 km
- Landkreis Altenburger Land 39,8 km, Thüringen
- Landkreis Leipzig 43,1 km
Was du in Sachsen ohne Bauantrag bauen darfst
- Pool: Verfahrensfrei
- Nutzungsänderung: Verfahrensfrei unter Bedingungen
- Abriss: Verfahrensfrei unter Bedingungen
Fragen und Antworten
Wer erteilt in Chemnitz die Baugenehmigung?
Die städtische Bauaufsicht. Siehe § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SächsBO.
Quellen und Stand
Einwohner zum 31.12.2024, Gebiet zum 31.03.2026; Website laut Wikidata.
Redaktion Bauamt.net, Prüfstand 13.10.2026. Maßgeblich bleibt der amtliche Text. Fehler melden