Baugenehmigung für einen Wintergarten in Hessen
Ja, in Hessen darfst du einen Wintergarten ohne Bauantrag errichten, solange die Grenzen eingehalten sind: bis 30 m² Grundfläche an Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3, mit Beteiligung der Gemeinde und Statik-Bescheinigung. Rechtsgrundlage ist Anlage zu § 63 Abschnitt I Nr. 1.12 HBO.
Der Wortlaut von Anlage zu § 63 Abschnitt I Nr. 1.12 HBO
Wir zitieren die Vorschrift wörtlich aus der ausgewerteten Fassung.
„Wintergärten bis 30 m² Grundfläche bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3, unter den Vorbehalten des Abschnitts IV Nr. 1 und 3“
Die Grenzen auf einen Blick
| Fläche | bis 30 m² |
|---|---|
| Außenbereich | in dieser Nummer nicht ausgenommen |
Die Vorschrift schließt den Außenbereich nicht aus. Planungsrechtlich muss die Anlage dort trotzdem zulässig sein (§ 35 BauGB).
Was zusätzlich gilt
Vorbehalt Gemeinde: Die Bauvorlagen gehen an die Gemeinde; begonnen werden darf 14 Tage nach Eingang, wenn sie kein Verfahren verlangt.
„Mit dem Vorhaben darf 14 Tage nach Eingang der erforderlichen Bauvorlagen bei der Gemeinde begonnen werden“
Bundesweit gilt für einen Wintergarten
In den übrigen neun Ländern braucht ein Wintergarten ein Verfahren. Der Knackpunkt ist die Nutzung: Ein beheizter Wintergarten, der als Wohnzimmer dient, ist ein Aufenthaltsraum und unterliegt dem Gebäudeenergiegesetz sowie den Anforderungen an Brandschutz und Standsicherheit. Unbeheizte Glasanbauten sind eher Terrassenüberdachungen mit Wänden.
Diese Regeln bleiben bestehen
Verfahrensfrei heißt nicht, dass keine Vorschriften gelten.
- Standsicherheit und Brandschutz müssen stimmen, auch wenn niemand vorher prüft.
- Gestaltungssatzungen der Gemeinde können Material, Farbe oder Höhe vorschreiben.
- Abstandsflächen nach § 6 Abs. 5 HBO: Grundregel 0,4 H, mindestens 2,5 m.
- Schau in den Bebauungsplan: Festsetzungen zu Baugrenzen, Nebenanlagen und Gestaltung musst du auch ohne Bauantrag einhalten.
- Bebauungsplan: Baugrenzen und Grundflächenzahl.
- Gebäudeklasse des Hauses.
Verfahren für größere Vorhaben
Im Bebauungsplangebiet prüfst du zuerst § 64 HBO (Genehmigungsfreistellung). Andernfalls prüft die Bauaufsicht im vereinfachten Verfahren nach § 65 HBO.
Genehmigungsfreistellung in Hessen · Vereinfachtes Verfahren in Hessen · Bauvoranfrage
Ein Blick über die Landesgrenze
| Land | Status | Regel |
|---|---|---|
| Rheinland-Pfalz | frei | unbeheizt, zu ebener Erde, bis 50 m³ umbauter Raum an Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3, nicht im Außenbereich (§ 62 Abs. 2 Nr. 2 LBauO) |
| Nordrhein-Westfalen | frei | bis 30 m² Brutto-Grundfläche an Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 mit mindestens 3 m Abstand zur Nachbargrenze (§ 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. g BauO NRW 2018) |
| Niedersachsen | frei | bis 30 m² Brutto-Grundfläche und 5 m Höhe mit mindestens 3 m Abstand zur Nachbargrenze (Anhang Nr. 1.8 NBauO) |
| Thüringen | frei | unbeheizt, aus lichtdurchlässigen Baustoffen vor der Außenwand, bis 20 m² Grundfläche und 75 m³ Brutto-Rauminhalt (§ 63 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. h ThürBO) |
Wintergarten: alle 16 Länder im Vergleich
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Welches Bauamt hilft
Nicht dein Wohnort entscheidet, sondern die Lage des Grundstücks. Hier einige Bauaufsichten in Hessen:
Lahn-Dill-Kreis · Landkreis Marburg-Biedenkopf · Landkreis Fulda · Landkreis Waldeck-Frankenberg · Landkreis Bergstraße · Wetzlar · alle anzeigen
Kurz beantwortet
Brauche ich in Hessen für einen Wintergarten eine Baugenehmigung?
Nein, solange du die Grenzen aus Anlage zu § 63 Abschnitt I Nr. 1.12 HBO einhältst.
Gilt das auch in einem Bebauungsplangebiet?
Die Verfahrensfreiheit hängt nicht vom Bebauungsplan ab, seine Festsetzungen musst du aber einhalten.
Zählt der Wintergarten zur Grundflächenzahl?
Ja, ein Wintergarten ist eine bauliche Anlage und zählt zur Grundfläche des Hauptgebäudes.
Quellen und Stand
Hessische Bauordnung, HBO vom 28. Mai 2018 (GVBl. S. 198), mit den Änderungen durch das Dritte Gesetz zur Änderung der Hessischen Bauordnung (GVBl. 2025 Nr. 66), in Kraft seit 14. Oktober 2025.
Amtliche Lesefassung des Ministeriums (Stand Oktober 2025, Drittes Änderungsgesetz, GVBl. 2025 Nr. 66).
Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden