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bauamt.net

Garage im Saarland: genehmigungsfrei oder nicht?

Landesbauordnung · geprüft am 13.10.2026 · Redaktion

Verfahrensfrei

Ja, im Saarland ist eine Garage verfahrensfrei, solange du die Grenzen aus § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b LBO (Saarland) einhältst. Die Werte stehen in der Tabelle unten. § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b LBO (Saarland) erfasst im Saarland außerdem Carport.

Die maßgebliche Vorschrift im Saarland

Damit du selbst nachlesen kannst, steht hier der Gesetzestext.

„eingeschossige Garagen einschließlich eingebautem Abstellraum, überdachte Stellplätze und eingeschossige Gebäude zum Abstellen von Fahrrädern, jeweils mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m über der Geländeoberfläche und bis zu 36 m² Bruttogrundfläche, außer im Außenbereich“

Bis zu diesen Maßen gilt die Freiheit

Grenzen aus § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b LBO (Saarland)
Flächebis 36 m²
Mittlere Wandhöhebis 3 m
Außenbereichnicht verfahrensfrei

Im Außenbereich gilt die Verfahrensfreiheit nach dieser Vorschrift nicht.

Was bei eine Garage oft übersehen wird

Ob du dafür einen Bauantrag brauchst, hängt im Wesentlichen von zwei Werten ab: der Grundfläche und der mittleren Wandhöhe. Die Länder ziehen die Grenze unterschiedlich, von 36 m² im Saarland bis 60 m² in Niedersachsen. Im Außenbereich ist eine Garage praktisch nie verfahrensfrei.

Prüfe zusätzlich diese Punkte

Auch ohne Prüfung durch die Behörde musst du das öffentliche Baurecht einhalten.

  • Bei Kulturdenkmälern und oft in ihrer Umgebung brauchst du zusätzlich eine denkmalrechtliche Erlaubnis.
  • Das Nachbarrecht des Landes regelt Abstände und Einfriedungen zusätzlich zivilrechtlich.
  • Standsicherheit und Brandschutz müssen stimmen, auch wenn niemand vorher prüft.
  • Der Bebauungsplan gilt auch für verfahrensfreie Vorhaben. Er kann Baugrenzen, Flächen für Nebenanlagen oder Dachformen festsetzen.
  • Grundfläche oder Brutto-Grundfläche und die mittlere Wandhöhe.
  • Baugrenzen und Festsetzungen zu Nebenanlagen im Bebauungsplan.

Was gilt, wenn die Grenze überschritten wird

Der schnellste Weg führt über § 63 LBO: Genehmigungsfreistellung, Baubeginn einen Monat nach Eingang der Unterlagen bei der Gemeinde. Sonst führt der Weg über das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 64 LBO.

Genehmigungsfreistellung im Saarland · Vereinfachtes Verfahren im Saarland · Bauvoranfrage

Andere Länder, andere Grenzen

LandStatusRegel
Rheinland-Pfalzfreibis 50 m² Grundfläche und 3,20 m mittlerer Wandhöhe (bei Giebeln Firsthöhe bis 4 m), nicht im Außenbereich und nicht in der Umgebung von Kultur- und… (§ 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. f LBauO)
Sachsenfreimit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Brutto-Grundfläche bis zu 50 m² je Grundstück, außer im Außenbereich (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b SächsBO)
Bayernfreimit einer Fläche bis zu 50 m², außer im Außenbereich (Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BayBO)
Baden-Württembergfreimit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Grundfläche bis zu 50 m², außer im Außenbereich (Anhang 1 Nr. 1 b LBO)

Garage: alle 16 Länder im Vergleich

Eigene Maße eingeben

Mit wenigen Angaben siehst du, ob eine Garage im Saarland ohne Bauantrag geht.

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Zuständige Bauaufsicht im Saarland

Zuständig ist die Bauaufsicht des Kreises oder der Stadt, in der das Grundstück liegt. Unsere Übersicht im Saarland umfasst 6 Behörden.

Regionalverband Saarbrücken · Saarpfalz-Kreis · Landkreis St. Wendel · Landkreis Merzig-Wadern · Landkreis Neunkirchen · Landkreis Saarlouis · alle anzeigen

Kurz beantwortet

Brauche ich im Saarland für eine Garage eine Baugenehmigung?

Nicht, wenn die Maße unter den Grenzen von § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b LBO (Saarland) bleiben.

Wie groß darf eine Garage im Saarland ohne Verfahren sein?

Fläche bis 36 m²; Mittlere Wandhöhe bis 3 m; Außenbereich nicht verfahrensfrei.

Kann ich die Frage vorab verbindlich klären lassen?

Ja, mit einer Bauvoranfrage. Der Vorbescheid gilt im Saarland drei Jahre (§ 76 LBO).

Welche Höhe ist gemeint?

Die meisten Länder begrenzen die mittlere Wandhöhe, also den Durchschnitt der Wandhöhen. Niedersachsen nennt eine Höhe von 3 m, Rheinland-Pfalz 3,20 m mittlere Wandhöhe und eine Firsthöhe von 4 m bei Giebeln.

Quellen und Stand

Landesbauordnung, LBO vom 18. Februar 2004 (Amtsbl. S. 822), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Februar 2025 (Amtsbl. I S. 369_2).

Text aus einer Gesetzessammlung einschließlich der Änderung 02/2025. Das amtliche Portal war von unserem System nicht erreichbar.

Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden

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