Baugenehmigung für eine Wärmepumpe im Saarland
Kein Bauantrag nötig: Die LBO stellt eine Wärmepumpe in § 61 Abs. 1 Nr. 2 LBO (Saarland) verfahrensfrei, als Anlage der technischen Gebäudeausrüstung.
Die maßgebliche Vorschrift im Saarland
Hier der Wortlaut, auf den sich unsere Einordnung stützt.
„Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung, ausgenommen freistehende Abgasanlagen mit einer Höhe von mehr als 10 m“
Die Grenzen auf einen Blick
| Außenbereich | in dieser Nummer nicht ausgenommen |
|---|
Die Vorschrift schließt den Außenbereich nicht aus. Planungsrechtlich muss die Anlage dort trotzdem zulässig sein (§ 35 BauGB).
Hintergrund zu eine Wärmepumpe
Wärmepumpen sind in allen Ländern verfahrensfrei, entweder ausdrücklich genannt oder als Anlage der technischen Gebäudeausrüstung. Ein Bauantrag ist also nicht nötig. Die Fragen, die in der Praxis Ärger machen, betreffen den Standort des Außengeräts: Abstandsflächen, Lärm und das Nachbarrecht.
Was auch ohne Bauantrag gilt
Die Bauaufsicht kann auch bei verfahrensfreien Anlagen nachträglich einschreiten.
- Der Bebauungsplan gilt auch für verfahrensfreie Vorhaben. Er kann Baugrenzen, Flächen für Nebenanlagen oder Dachformen festsetzen.
- An der Grundstücksgrenze gilt die Abstandsflächenregel des Saarlands: Grundregel 0,4 H, mindestens 3 m.
- Auch eine verfahrensfreie Anlage muss standsicher sein und darf keine Brandgefahr schaffen.
- Neben dem öffentlichen Baurecht gilt das private Nachbarrecht, das Abstände und Grenzanlagen regelt.
- Förderantrag vor Auftragsvergabe.
- Standort des Außengeräts und Abstand zur Grenze.
- Terrassenüberdachungen und Schwimmbecken sind im Saarland ohne Größengrenze verfahrensfrei (Schwimmbecken außer im Außenbereich).
Wenn dein Vorhaben größer ist
Gibt es einen qualifizierten Bebauungsplan, ist Genehmigungsfreistellung nach § 63 LBO der kürzeste Weg. Ohne Bebauungsplan oder bei Abweichungen stellst du einen Bauantrag im Verfahren nach § 64 LBO.
Genehmigungsfreistellung im Saarland · Vereinfachtes Verfahren im Saarland · Bauvoranfrage
Vergleich mit den Nachbarländern
| Land | Status | Regel |
|---|---|---|
| Rheinland-Pfalz | frei | Wärmepumpen und Brennstoffzellenheizgeräte; sind sie Feuerstätten, gelten die Regeln für Feuerstätten (§ 62 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d LBauO) |
| Baden-Württemberg | frei | ohne Leistungs- oder Größengrenze (Anhang 1 Nr. 3 b LBO) |
| Nordrhein-Westfalen | frei | ausdrücklich genannt, § 42 Abs. 7 bleibt unberührt (§ 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Buchst. d BauO NRW 2018) |
| Sachsen | frei | als Anlage der technischen Gebäudeausrüstung (§ 61 Abs. 1 Nr. 2 SächsBO) |
Wärmepumpe: alle 16 Länder im Vergleich
Genehmigungs-Check
Mit wenigen Angaben siehst du, ob eine Wärmepumpe im Saarland ohne Bauantrag geht.
Bauämter im Saarland
Nicht dein Wohnort entscheidet, sondern die Lage des Grundstücks. Hier einige Bauaufsichten im Saarland:
Landkreis Merzig-Wadern · Saarpfalz-Kreis · Landkreis St. Wendel · Regionalverband Saarbrücken · Landkreis Neunkirchen · Landkreis Saarlouis · alle anzeigen
Häufige Fragen
Muss ich für eine Wärmepumpe im Saarland einen Bauantrag stellen?
Innerhalb der Grenzen nicht. Rechtsgrundlage ist § 61 Abs. 1 Nr. 2 LBO (Saarland).
Wie groß darf eine Wärmepumpe im Saarland ohne Verfahren sein?
Außenbereich in dieser Nummer nicht ausgenommen.
Wo frage ich im Saarland nach?
Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Landkreise und der Regionalverband Saarbrücken. Gemeinden mit mehr als 30.000 Einwohnern können die Aufgaben auf Antrag per Rechtsverordnung übertragen bekommen.
Braucht eine Wärmepumpe eine Baugenehmigung?
Nein. Sie ist in allen Ländern verfahrensfrei. Erdwärmesonden brauchen aber eine wasserrechtliche Entscheidung der unteren Wasserbehörde.
Quellen und Stand
Landesbauordnung, LBO vom 18. Februar 2004 (Amtsbl. S. 822), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Februar 2025 (Amtsbl. I S. 369_2).
Text aus einer Gesetzessammlung einschließlich der Änderung 02/2025. Das amtliche Portal war von unserem System nicht erreichbar.
Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden