Untere Bauaufsichtsbehörde Landkreis Havelland
- 170.834Einwohner
- 1.727,3km²
- 26Gemeinden
- RathenowSitz
Wer im Landkreis Havelland bauen will, wendet sich in der Regel an die Bauaufsicht des Kreises.
Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Landkreise, die kreisfreien Städte und Große kreisangehörige Städte, denen die Aufgabe übertragen ist. Einige Große kreisangehörige Städte sind selbst untere Bauaufsichtsbehörde. Für sie ist nicht der Landkreis zuständig.
So erreichst du die Behörde
Such auf der Website nach Bauordnung, Bauaufsicht oder Baugenehmigung. Dort stehen die aktuellen Ansprechpartner.
Fläche und Bevölkerung
Im Verhältnis zur Fläche leben hier 99 Menschen je km², mehr als im Landesmittel von 86. Die kleinste Gemeinde ist Kleßen-Görne mit 348 Einwohnern, die mittlere Gemeindegröße liegt bei 1.603.
Lage und Größe
Der Landkreis Havelland liegt im Nordwesten von Brandenburg. Bis zur nächsten Bauaufsicht in Berlin, Berlin, sind es 52,3 km. Nach Einwohnern liegt der Landkreis Havelland auf Rang 9 von 18 Bauaufsichtsbezirken in Brandenburg.
Nächstgelegene Bauaufsichten
Liegt dein Grundstück knapp hinter der Grenze, ist eine andere Behörde zuständig. Entfernung zwischen den Mittelpunkten:
- Brandenburg an der Havel 25 km
- Landkreis Ostprignitz-Ruppin 37,1 km
- Potsdam 38,7 km
- Landkreis Potsdam-Mittelmark 48,8 km
- Landkreis Oberhavel 49,9 km
Städte und Gemeinden
Falkensee (45.720), Rathenow (25.087) und Nauen (19.679) sind die drei größten Gemeinden.
- Brieselang
- Dallgow-Döberitz
- Falkensee
- Friesack
- Gollenberg
- Großderschau
- Havelaue
- Ketzin/Havel
- Kleßen-Görne
- Kotzen
- Milower Land
- Märkisch Luch
- Mühlenberge
- Nauen
- Nennhausen
- Paulinenaue
- Pessin
- Premnitz
- Rathenow
- Retzow
- Rhinow
- Schönwalde-Glien
- Seeblick
- Stechow-Ferchesar
- Wiesenaue
- Wustermark
Was du in Brandenburg ohne Bauantrag bauen darfst
- Nutzungsänderung: Verfahrensfrei unter Bedingungen
- Terrassenüberdachung: Verfahrensfrei
- Anbau: Verfahren nötig
Kurz beantwortet
Wer erteilt im Landkreis Havelland die Baugenehmigung?
Die Kreisverwaltung, sofern die Gemeinde keine eigene Bauaufsicht hat. Siehe § 57 Abs. 1 Satz 2 BbgBO.
Quellen und Stand
Zahlen: Destatis, Stand Ende 2024. Ortsangaben: Wikidata.
Redaktion Bauamt.net, Prüfstand 13.10.2026. Maßgeblich bleibt der amtliche Text. Fehler melden