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Untere Bauaufsichtsbehörde Landkreis Uckermark

Landkreis · Brandenburg · Stand 13.10.2026

  • 117.432Einwohner
  • 3.077,0km²
  • 30Gemeinden
  • PrenzlauSitz

Für Bauvorhaben in den Gemeinden des Landkreises Uckermark ist grundsätzlich die Kreisverwaltung als untere Bauaufsichtsbehörde zuständig.

Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Landkreise, die kreisfreien Städte und Große kreisangehörige Städte, denen die Aufgabe übertragen ist. Einige Große kreisangehörige Städte sind selbst untere Bauaufsichtsbehörde. Für sie ist nicht der Landkreis zuständig.

Website der Verwaltung

Viele Verwaltungen bieten Termine für Bauberatung online an. Den Zugang findest du über die Startseite.

Website Landkreis Uckermark

Zahlen aus dem Gemeindeverzeichnis

Im Verhältnis zur Fläche leben hier 38 Menschen je km², weniger als im Landesmittel von 86. Die kleinste Gemeinde ist Mittenwalde mit 378 Einwohnern, die mittlere Gemeindegröße liegt bei 1.389.

Geografie

Geografisch gehört der Landkreis Uckermark zum Norden des Landes. Nahe der Landesgrenze: Landkreis Vorpommern-Greifswald in Mecklenburg-Vorpommern liegt 56,7 km entfernt. Dort gilt eine andere Bauordnung. Gemessen an der Einwohnerzahl liegt der Landkreis Uckermark im Landesvergleich auf Platz 10.

Bauämter in der Nähe

Für Grundstücke jenseits der Bezirksgrenze kommen diese Behörden infrage:

Gemeinden im Kreisgebiet

Die einwohnerstärksten Gemeinden sind Schwedt/Oder (33.730), Prenzlau (18.928) und Templin (15.590).

  • Angermünde
  • Boitzenburger Land
  • Brüssow
  • Carmzow-Wallmow
  • Casekow
  • Flieth-Stegelitz
  • Gartz (Oder)
  • Gerswalde
  • Gramzow
  • Grünow
  • Göritz
  • Hohenselchow-Groß Pinnow
  • Lychen
  • Mescherin
  • Milmersdorf
  • Mittenwalde
  • Nordwestuckermark
  • Oberuckersee
  • Pinnow
  • Prenzlau
  • Randowtal
  • Schenkenberg
  • Schwedt/Oder
  • Schönfeld
  • Tantow
  • Temmen-Ringenwalde
  • Templin
  • Uckerfelde
  • Uckerland
  • Zichow

Vor der Anfrage beim Amt

Fragen und Antworten

Welches Bauamt ist für Landkreis Uckermark zuständig?

Der Landkreis Uckermark, außer für Gemeinden mit eigener Bauaufsicht. Rechtsgrundlage ist § 57 Abs. 1 Satz 2 BbgBO.

Quellen und Stand

Zahlen: Destatis, Stand Ende 2024. Ortsangaben: Wikidata.

Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden

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