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Bauamt Landkreis Elbe-Elster (Brandenburg)

Landkreis · Brandenburg · Stand 13.10.2026

  • 97.967Einwohner
  • 1.899,2km²
  • 33Gemeinden
  • Herzberg (Elster)Sitz

Wer im Landkreis Elbe-Elster bauen will, wendet sich in der Regel an die Bauaufsicht des Kreises.

Untere Bauaufsichtsbehörden sind die Landkreise, die kreisfreien Städte und Große kreisangehörige Städte, denen die Aufgabe übertragen ist. Einige Große kreisangehörige Städte sind selbst untere Bauaufsichtsbehörde. Für sie ist nicht der Landkreis zuständig.

So erreichst du die Behörde

Ansprechpartner, Formulare und Öffnungszeiten findest du auf der offiziellen Seite, meist im Bereich Bauen oder Bauordnung.

Website Landkreis Elbe-Elster

Bevölkerung und Fläche

Der Landkreis Elbe-Elster ist mit 52 Einwohnern je km² dünner besiedelt als der Landesdurchschnitt von Brandenburg (86 je km²). Die kleinste Gemeinde ist Schilda mit 419 Einwohnern, die mittlere Gemeindegröße liegt bei 1.392.

Lage und Größe

Der Landkreis Elbe-Elster liegt im Süden von Brandenburg. Bis zur nächsten Bauaufsicht in Sachsen, Landkreis Meißen, sind es 43 km. Unter den 18 Bezirken in Brandenburg ist der Landkreis Elbe-Elster der 14.-größte.

Benachbarte Bauaufsichtsbehörden

Sortiert nach Luftlinie zwischen den Mittelpunkten:

Städte und Gemeinden

Finsterwalde (15.496), Bad Liebenwerda (8.899) und Herzberg (Elster) (8.732) sind die drei größten Gemeinden.

  • Bad Liebenwerda
  • Crinitz
  • Doberlug-Kirchhain
  • Elsterwerda
  • Falkenberg/Elster
  • Fichtwald
  • Finsterwalde
  • Gorden-Staupitz
  • Großthiemig
  • Gröden
  • Heideland
  • Herzberg (Elster)
  • Hirschfeld
  • Hohenbucko
  • Hohenleipisch
  • Kremitzaue
  • Lebusa
  • Lichterfeld-Schacksdorf
  • Massen-Niederlausitz
  • Merzdorf
  • Mühlberg/Elbe
  • Plessa
  • Röderland
  • Rückersdorf
  • Sallgast
  • Schilda
  • Schlieben
  • Schraden
  • Schönborn
  • Schönewalde
  • Sonnewalde
  • Tröbitz
  • Uebigau-Wahrenbrück

Typische Vorhaben

Häufige Fragen

Wo stelle ich im Landkreis Elbe-Elster einen Bauantrag?

An die Kreisverwaltung, sofern deine Gemeinde keine eigene Bauaufsicht hat. So bestimmt es § 57 Abs. 1 Satz 2 BbgBO.

Quellen und Stand

Zahlen: Destatis, Stand Ende 2024. Ortsangaben: Wikidata.

Stand der Prüfung: 13.10.2026. Wir beraten nicht rechtlich. Fehler melden

✉ Bauantrag-Hilfe