Baugenehmigung für einen Zaun oder eine Mauer im Saarland
Ja, im Saarland darfst du einen Zaun oder eine Mauer ohne Bauantrag errichten, solange die Grenzen eingehalten sind: Einfriedungen und Sichtschutzwände bis 2 m Höhe, außer im Außenbereich; Stützmauern bis 2 m. Rechtsgrundlage ist § 61 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a und c LBO (Saarland).
Fundstelle und Wortlaut
Hier der Wortlaut, auf den sich unsere Einordnung stützt.
„Einfriedungen und Sichtschutzwände jeweils bis zu 2 m Höhe, außer im Außenbereich“
„Stützmauern bis zu 2 m Höhe“
Grenzwerte im Saarland
| Höhe | bis 2 m |
|---|---|
| Außenbereich | nicht verfahrensfrei |
Im Außenbereich gilt die Verfahrensfreiheit nach dieser Vorschrift nicht.
Bundesweit gilt für einen Zaun oder eine Mauer
Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz nennen für Einfriedungen im Innenbereich gar keine Höhe. Stützmauern haben oft eigene, niedrigere Grenzen, weil sie Erddruck aufnehmen. Die eigentlichen Grenzen kommen bei Zäunen oft aus anderen Regeln: Bebauungspläne und Einfriedungssatzungen schreiben Höhe, Material oder Hecken vor, und das Nachbarrecht des Landes regelt Abstände und die Pflicht zur Einfriedung.
Wann trotzdem ein Verfahren nötig sein kann
Verfahrensfrei heißt nicht, dass keine Vorschriften gelten.
- Frag bei der Gemeinde nach Satzungen, zum Beispiel zu Einfriedungen oder Gestaltung.
- Schau in den Bebauungsplan: Festsetzungen zu Baugrenzen, Nebenanlagen und Gestaltung musst du auch ohne Bauantrag einhalten.
- Neben dem öffentlichen Baurecht gilt das private Nachbarrecht, das Abstände und Grenzanlagen regelt.
- Denkmalschutz geht vor: Für Arbeiten an oder bei einem Denkmal ist eine eigene Genehmigung nötig.
- Sichtdreiecke an Ausfahrten und Kreuzungen.
- Höhe über Geländeoberfläche.
Verfahren für größere Vorhaben
Liegt dein Grundstück im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans, kommt im Saarland das Verfahren nach § 63 LBO in Betracht (Genehmigungsfreistellung), Baubeginn einen Monat nach Eingang der Unterlagen bei der Gemeinde. Außerhalb eines qualifizierten Plans bleibt das vereinfachte Verfahren (§ 64 LBO).
Genehmigungsfreistellung im Saarland · Vereinfachtes Verfahren im Saarland · Bauvoranfrage
Ein Blick über die Landesgrenze
| Land | Status | Regel |
|---|---|---|
| Rheinland-Pfalz | frei | Einfriedungen ohne Höhengrenze im Gesetz, außer im Außenbereich und in der Umgebung von Kultur- und Naturdenkmälern; Stützmauern bis 2 m (§ 62 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. a und b LBauO) |
| Hessen | frei | Einfriedungen, Terrassentrennwände und Sichtschutzzäune bis 2 m Höhe, offene Einfriedungen im Außenbereich; Stützmauern über 1,50 m mit Statik-Besche… (Anlage zu § 63 Abschnitt I Nr. 7.1 und 7.2 HBO) |
| Nordrhein-Westfalen | frei | bis 2 m Höhe (auch mit Solarmodulen bestückt), außer im Außenbereich (§ 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 Buchst. a BauO NRW 2018) |
| Niedersachsen | frei | Einfriedungen bis 2 m über der Geländeoberfläche (im Außenbereich nur nahe einem Gebäude mit Aufenthaltsräumen), Stützmauern bis 1,50 m (Anhang Nr. 6.1 und 6.2 NBauO) |
Zaun und Mauer: alle 16 Länder im Vergleich
Eigene Maße eingeben
Trag Fläche, Höhe oder Rauminhalt ein und sieh sofort, ob du unter der Grenze bleibst.
Welches Bauamt hilft
Im Zweifel hilft ein Anruf bei der Bauaufsicht. Welche Behörde für dein Grundstück zuständig ist, zeigt unsere Übersicht.
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Kurz beantwortet
Brauche ich im Saarland für einen Zaun oder eine Mauer eine Baugenehmigung?
Nicht, wenn die Maße unter den Grenzen von § 61 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a und c LBO (Saarland) bleiben.
Gilt das auch in einem Bebauungsplangebiet?
Die Verfahrensfreiheit hängt nicht vom Bebauungsplan ab, seine Festsetzungen musst du aber einhalten.
Brauche ich die Zustimmung des Nachbarn?
Bauordnungsrechtlich nicht, wenn der Zaun verfahrensfrei ist. Das Nachbarrecht deines Landes kann aber Abstände und Höhen an der Grenze regeln.
Quellen und Stand
Landesbauordnung, LBO vom 18. Februar 2004 (Amtsbl. S. 822), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Februar 2025 (Amtsbl. I S. 369_2).
Text aus einer Gesetzessammlung einschließlich der Änderung 02/2025. Das amtliche Portal war von unserem System nicht erreichbar.
Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden