Tiny House in Rheinland-Pfalz: Baugenehmigung nötig?
Für ein Tiny House kommst du in Rheinland-Pfalz um ein Verfahren nicht herum. Ein Tiny House zum Wohnen hat Aufenthaltsräume und fällt nicht unter Nr. 1 Buchst. a. Es braucht ein Verfahren.
So steht es im Gesetz
Wortlaut nach der von uns ausgewerteten Fassung:
„Die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen“
Ein Tiny House ist im Katalog der verfahrensfreien Vorhaben in Rheinland-Pfalz nicht genannt. Deshalb greift der Grundsatz der Genehmigungspflicht aus § 61 LBauO.
Typisch bei Tiny House (alle Länder)
Ein Tiny House zum dauerhaften Wohnen ist ein Gebäude mit Aufenthaltsräumen. In den meisten Ländern ist es deshalb nicht verfahrensfrei. Bayern, Sachsen und das Saarland stellen Gebäude bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt außerhalb des Außenbereichs frei, ohne Aufenthaltsräume auszuschließen.
So gehst du vor
- Ein Bebauungsplan kann strenger sein als die Bauordnung, etwa mit Baufenstern, Höhen oder Vorgaben für Nebenanlagen.
- Abstandsflächen nach § 8 Abs. 6 LBauO: Grundregel 0,4 H, mindestens 3 m.
- Das Nachbarrecht des Landes regelt Abstände und Einfriedungen zusätzlich zivilrechtlich.
- Anforderungen an Aufenthaltsräume (Raumhöhe, Belichtung).
- Abstandsflächen.
- Viele Verfahrensfreiheiten gelten in Rheinland-Pfalz nicht für Kulturdenkmäler und Vorhaben in ihrer Umgebung.
Welches Verfahren in Rheinland-Pfalz dann gilt
In Rheinland-Pfalz heißt das Verfahren ohne Bescheid Freistellungsverfahren (§ 67 LBauO). Es setzt in der Regel einen Bebauungsplan voraus. Sonst führt der Weg über das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 66 LBauO.
Freistellungsverfahren in Rheinland-Pfalz · Vereinfachtes Verfahren in Rheinland-Pfalz · Bauvoranfrage
So regeln es die angrenzenden Länder
| Land | Status | Regel |
|---|---|---|
| Nordrhein-Westfalen | Verfahren | Ein Tiny House zum Wohnen hat Aufenthaltsräume und fällt nicht unter Nr. 1 Buchst. a. Es braucht ein Verfahren. (§ 60 Abs. 1 BauO NRW 2018) |
| Hessen | Verfahren | Ein Tiny House zum Wohnen ist kein Gebäude ohne Aufenthaltsräume bis 30 m³. Es braucht die Genehmigungsfreistellung oder ein Baugenehmigungsverfahren. (§ 62 Abs. 1 HBO) |
| Baden-Württemberg | Verfahren | Ein Tiny House zum Wohnen hat Aufenthaltsräume und fällt nicht unter Anhang 1 Nr. 1 a. Es braucht ein Kenntnisgabe- oder Baugenehmigungsverfahren. (§ 49 LBO) |
| Saarland | bedingt frei | als eingeschossiges Gebäude bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt außerhalb des Außenbereichs; größere Tiny Houses brauchen ein Verfahren (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBO (Saarland)) |
Tiny House: alle 16 Länder im Vergleich
Genehmigungs-Check
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Ansprechpartner bei Fragen
Zuständig ist die Bauaufsicht des Kreises oder der Stadt, in der das Grundstück liegt. Unsere Übersicht in Rheinland-Pfalz umfasst 36 Behörden.
Trier · Landkreis Ahrweiler · Neustadt an der Weinstraße · Donnersbergkreis · Landkreis Altenkirchen · Worms · alle anzeigen
Häufige Fragen
Brauche ich in Rheinland-Pfalz für ein Tiny House eine Baugenehmigung?
Ja. Im Bebauungsplangebiet oft als Freistellungsverfahren, sonst im vereinfachten Verfahren.
Wo frage ich in Rheinland-Pfalz nach?
Untere Bauaufsichtsbehörde ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung. Wo die Aufgabe übertragen ist, ist es die Verbandsgemeindeverwaltung.
Darf ich ein Tiny House in den Garten stellen?
Nur wenn es planungsrechtlich zulässig ist und die bauordnungsrechtlichen Regeln einhält. Als zweites Wohnhaus im Garten scheitert es oft an Baugrenzen oder an der Grundflächenzahl.
Quellen und Stand
Landesbauordnung Rheinland-Pfalz, LBauO vom 24. November 1998, zuletzt geändert durch das Zweite Landesgesetz zur Änderung baurechtlicher Vorschriften vom 22. September 2025 (GVBl. S. 549) und das Landesgesetz vom 19. November 2025 (GVBl. S. 672); Verfahrensregeln seit 1. Januar 2026.
Text aus einer Gesetzessammlung einschließlich der Änderung 2025. Das amtliche Portal war von unserem System nicht erreichbar.
Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden