Brauche ich in Rheinland-Pfalz für eine Garage eine Baugenehmigung?
Ohne Bauantrag möglich: § 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. f LBauO stellt eine Garage frei. Welche Maße gelten, zeigt die Übersicht weiter unten. § 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. f LBauO erfasst in Rheinland-Pfalz außerdem Carport.
Was in der LBauO steht
Hier der Wortlaut, auf den sich unsere Einordnung stützt.
„Garagen, überdachte Stellplätze und Abstellplätze für Fahrräder bis zu 50 m² Grundfläche und einer mittleren Wandhöhe der Außenwände von jeweils nicht mehr als 3,20 m“
Grenzwerte in Rheinland-Pfalz
| Fläche | bis 50 m² |
|---|---|
| Mittlere Wandhöhe | bis 3,2 m |
| Außenbereich | nicht verfahrensfrei |
Außerhalb bebauter Ortsteile und ohne Bebauungsplan, also im Außenbereich, entfällt die Freiheit.
Typisch bei Garage (alle Länder)
Fertiggaragen aus Beton oder Stahl werden genauso behandelt wie gemauerte Garagen. Entscheidend sind die Maße, nicht die Bauweise. Wenn die Garage zugleich der Erfüllung der Stellplatzpflicht dient, kann das Bauamt Nachweise verlangen, und in Schleswig-Holstein sind nur notwendige Garagen verfahrensfrei.
Prüfe zusätzlich diese Punkte
Die Verantwortung liegt bei dir als Bauherrin oder Bauherr.
- Der Bebauungsplan gilt auch für verfahrensfreie Vorhaben. Er kann Baugrenzen, Flächen für Nebenanlagen oder Dachformen festsetzen.
- Örtliche Bauvorschriften gelten auch für verfahrensfreie Anlagen.
- Steht das Haus unter Denkmalschutz oder liegt das Grundstück in einem Denkmalbereich, entscheidet die Denkmalschutzbehörde mit.
- An der Grundstücksgrenze gilt die Abstandsflächenregel Rheinland-Pfalzs: Grundregel 0,4 H, mindestens 3 m.
- Grundfläche oder Brutto-Grundfläche und die mittlere Wandhöhe.
- Ob mehrere Garagen und Carports auf dem Grundstück zusammengerechnet werden.
- Viele Verfahrensfreiheiten gelten in Rheinland-Pfalz nicht für Kulturdenkmäler und Vorhaben in ihrer Umgebung.
Welches Verfahren in Rheinland-Pfalz dann gilt
Im Bebauungsplangebiet prüfst du zuerst § 67 LBauO (Freistellungsverfahren). Sonst führt der Weg über das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 66 LBauO.
Freistellungsverfahren in Rheinland-Pfalz · Vereinfachtes Verfahren in Rheinland-Pfalz · Bauvoranfrage
So regeln es die angrenzenden Länder
| Land | Status | Regel |
|---|---|---|
| Nordrhein-Westfalen | frei | mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Brutto-Grundfläche bis zu insgesamt 50 m², außer im Außenbereich (§ 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b BauO NRW 2018) |
| Hessen | frei | bis 50 m² Grundfläche einschließlich Abstellraum, Zufahrten bis 200 m² (Anlage zu § 63 Abschnitt I Nr. 1.2 HBO) |
| Baden-Württemberg | frei | mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Grundfläche bis zu 50 m², außer im Außenbereich (Anhang 1 Nr. 1 b LBO) |
| Saarland | frei | eingeschossig mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und bis zu 36 m² Bruttogrundfläche, außer im Außenbereich (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b LBO (Saarland)) |
Garage: alle 16 Länder im Vergleich
Mit deinen Maßen prüfen
Trag Fläche, Höhe oder Rauminhalt ein und sieh sofort, ob du unter der Grenze bleibst.
Ansprechpartner bei Fragen
Im Zweifel hilft ein Anruf bei der Bauaufsicht. Welche Behörde für dein Grundstück zuständig ist, zeigt unsere Übersicht.
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Kurz beantwortet
Muss ich für eine Garage in Rheinland-Pfalz einen Bauantrag stellen?
Nein, solange du die Grenzen aus § 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. f LBauO einhältst.
Welche Grenzen nennt die LBauO?
Fläche bis 50 m²; Mittlere Wandhöhe bis 3,2 m; Außenbereich nicht verfahrensfrei.
Kann ich die Frage vorab verbindlich klären lassen?
Ja, mit einer Bauvoranfrage. Der Vorbescheid gilt in Rheinland-Pfalz vier Jahre (§ 72 LBauO).
Braucht eine Fertiggarage eine Baugenehmigung?
Eine Fertiggarage ist bauordnungsrechtlich eine Garage. Es gelten dieselben Grenzen wie für gemauerte Garagen. Bis zur Flächen- und Wandhöhengrenze deines Landes ist sie meist verfahrensfrei, außer im Außenbereich.
Quellen und Stand
Landesbauordnung Rheinland-Pfalz, LBauO vom 24. November 1998, zuletzt geändert durch das Zweite Landesgesetz zur Änderung baurechtlicher Vorschriften vom 22. September 2025 (GVBl. S. 549) und das Landesgesetz vom 19. November 2025 (GVBl. S. 672); Verfahrensregeln seit 1. Januar 2026.
Text aus einer Gesetzessammlung einschließlich der Änderung 2025. Das amtliche Portal war von unserem System nicht erreichbar.
Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden