Zaun und Mauer in Rheinland-Pfalz: genehmigungsfrei oder nicht?
Für einen Zaun oder eine Mauer brauchst du in Rheinland-Pfalz keine Baugenehmigung, wenn die Maße passen. § 62 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. a und b LBauO nennt die Bedingung: Einfriedungen ohne Höhengrenze im Gesetz, außer im Außenbereich und in der Umgebung von Kultur- und Naturdenkmälern; Stützmauern bis 2 m.
Der Wortlaut von § 62 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. a und b LBauO
Der zitierte Text stammt aus der LBauO in der Fassung, die wir am 13.10.2026 geprüft haben.
„Einfriedungen; ausgenommen sind Einfriedungen im Außenbereich sowie in der Umgebung von Kultur- und Naturdenkmälern“
„Stützmauern bis zu 2 m Höhe über der Geländeoberfläche“
Maße, die du einhalten musst
| Außenbereich | nicht verfahrensfrei |
|---|
Außerhalb bebauter Ortsteile und ohne Bebauungsplan, also im Außenbereich, entfällt die Freiheit.
Gut zu wissen
Die LBauO nennt für Einfriedungen keine Höhe. Höhen regeln oft Bebauungspläne, Gestaltungssatzungen und das Landesnachbarrechtsgesetz.
Typisch bei Zaun und Mauer (alle Länder)
Zäune, Mauern und Sichtschutzwände bis 2 m Höhe sind in den meisten Ländern verfahrensfrei, außer im Außenbereich. Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz nennen für Einfriedungen im Innenbereich gar keine Höhe. Stützmauern haben oft eigene, niedrigere Grenzen, weil sie Erddruck aufnehmen.
Prüfe zusätzlich diese Punkte
Die Verantwortung liegt bei dir als Bauherrin oder Bauherr.
- Statik und Brandschutz sind deine Aufgabe, wenn kein Verfahren stattfindet.
- Denkmalschutz geht vor: Für Arbeiten an oder bei einem Denkmal ist eine eigene Genehmigung nötig.
- Frag bei der Gemeinde nach Satzungen, zum Beispiel zu Einfriedungen oder Gestaltung.
- Ein Bebauungsplan kann strenger sein als die Bauordnung, etwa mit Baufenstern, Höhen oder Vorgaben für Nebenanlagen.
- Nachbarrechtsgesetz des Landes (Grenzabstand, Einfriedungspflicht).
- Stützmauern: Statik und Grenze für die Höhe.
Welches Verfahren in Rheinland-Pfalz dann gilt
In Rheinland-Pfalz heißt das Verfahren ohne Bescheid Freistellungsverfahren (§ 67 LBauO). Es setzt in der Regel einen Bebauungsplan voraus. Passt die Freistellung nicht, ist § 66 LBauO einschlägig: Vereinfachtes Genehmigungsverfahren mit eingeschränktem Prüfumfang.
Freistellungsverfahren in Rheinland-Pfalz · Vereinfachtes Verfahren in Rheinland-Pfalz · Bauvoranfrage
So regeln es die angrenzenden Länder
| Land | Status | Regel |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | frei | als Einfriedung im Innenbereich ohne Höhengrenze im Gesetz, Stützmauern bis 2 m Höhe (Anhang 1 Nr. 7 a und c LBO) |
| Saarland | frei | Einfriedungen und Sichtschutzwände bis 2 m Höhe, außer im Außenbereich; Stützmauern bis 2 m (§ 61 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a und c LBO (Saarland)) |
| Hessen | frei | Einfriedungen, Terrassentrennwände und Sichtschutzzäune bis 2 m Höhe, offene Einfriedungen im Außenbereich; Stützmauern über 1,50 m mit Statik-Besche… (Anlage zu § 63 Abschnitt I Nr. 7.1 und 7.2 HBO) |
| Nordrhein-Westfalen | frei | bis 2 m Höhe (auch mit Solarmodulen bestückt), außer im Außenbereich (§ 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 Buchst. a BauO NRW 2018) |
Zaun und Mauer: alle 16 Länder im Vergleich
Genehmigungs-Check
Der Check vergleicht deine Maße mit der Grenze aus § 62 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. a und b LBauO.
Ansprechpartner bei Fragen
Im Zweifel hilft ein Anruf bei der Bauaufsicht. Welche Behörde für dein Grundstück zuständig ist, zeigt unsere Übersicht.
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Fragen und Antworten
Brauche ich in Rheinland-Pfalz für einen Zaun oder eine Mauer eine Baugenehmigung?
Innerhalb der Grenzen nicht. Rechtsgrundlage ist § 62 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. a und b LBauO.
Wie groß darf ein Zaun oder eine Mauer in Rheinland-Pfalz ohne Verfahren sein?
Außenbereich nicht verfahrensfrei.
Welche Behörde ist in Rheinland-Pfalz zuständig?
Untere Bauaufsichtsbehörde ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung. Wo die Aufgabe übertragen ist, ist es die Verbandsgemeindeverwaltung.
Gilt das auch für eine Gartenmauer?
Ja, die Länder behandeln Mauern und Einfriedungen meist gemeinsam. Für Stützmauern gibt es teils eigene Höhengrenzen.
Quellen und Stand
Landesbauordnung Rheinland-Pfalz, LBauO vom 24. November 1998, zuletzt geändert durch das Zweite Landesgesetz zur Änderung baurechtlicher Vorschriften vom 22. September 2025 (GVBl. S. 549) und das Landesgesetz vom 19. November 2025 (GVBl. S. 672); Verfahrensregeln seit 1. Januar 2026.
Text aus einer Gesetzessammlung einschließlich der Änderung 2025. Das amtliche Portal war von unserem System nicht erreichbar.
Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden