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Anbau in Rheinland-Pfalz: genehmigungsfrei oder nicht?

Landesbauordnung Rheinland-Pfalz · geprüft am 13.10.2026 · Redaktion

Verfahren nötig

In Rheinland-Pfalz braucht ein Anbau ein bauaufsichtliches Verfahren. Ein Anbau mit Wohnfläche braucht im Bebauungsplangebiet das Freistellungsverfahren (§ 67), sonst das vereinfachte Genehmigungsverfahren (§ 66).

Der Wortlaut von § 61 LBauO

Der zitierte Text stammt aus der LBauO in der Fassung, die wir am 13.10.2026 geprüft haben.

„Die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen“

Eine Ausnahme für einen Anbau fehlt in § 62. Damit bleibt es bei der Genehmigungspflicht nach § 61 LBauO.

Bundesweit gilt für einen Anbau

Im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans ist der Weg oft kürzer. Für den Anbau gelten dieselben Anforderungen wie für ein neues Gebäude: Abstandsflächen, Grundflächenzahl, Brandschutz, Wärmeschutz und Standsicherheit. Bauvorlagen muss eine bauvorlageberechtigte Person erstellen, meist eine Architektin oder ein Bauingenieur.

Prüfschema für dein Vorhaben

  • Denkmalschutz geht vor: Für Arbeiten an oder bei einem Denkmal ist eine eigene Genehmigung nötig.
  • Schau in den Bebauungsplan: Festsetzungen zu Baugrenzen, Nebenanlagen und Gestaltung musst du auch ohne Bauantrag einhalten.
  • Neben dem öffentlichen Baurecht gilt das private Nachbarrecht, das Abstände und Grenzanlagen regelt.
  • Brandschutz zwischen Bestand und Anbau.
  • Bebauungsplan: Baugrenzen, Grundflächenzahl, Zahl der Vollgeschosse.
  • Viele Verfahrensfreiheiten gelten in Rheinland-Pfalz nicht für Kulturdenkmäler und Vorhaben in ihrer Umgebung.

Verfahren für größere Vorhaben

Gibt es einen qualifizierten Bebauungsplan, ist Freistellungsverfahren nach § 67 LBauO der kürzeste Weg. Ohne Bebauungsplan oder bei Abweichungen stellst du einen Bauantrag im Verfahren nach § 66 LBauO.

Freistellungsverfahren in Rheinland-Pfalz · Vereinfachtes Verfahren in Rheinland-Pfalz · Bauvoranfrage

Ein Blick über die Landesgrenze

LandStatusRegel
SaarlandVerfahrenEin Anbau mit Wohnfläche braucht die Genehmigungsfreistellung (§ 63) oder das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren (§ 64). (§ 60 Abs. 1 LBO)
Nordrhein-WestfalenVerfahrenEin Anbau mit Wohnfläche braucht im qualifizierten Bebauungsplan die Genehmigungsfreistellung (§ 63), sonst das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren… (§ 60 Abs. 1 BauO NRW 2018)
HessenVerfahrenEin Anbau mit Wohnfläche braucht im qualifizierten Bebauungsplan die Genehmigungsfreistellung (§ 64), sonst das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren… (§ 62 Abs. 1 HBO)
Baden-WürttembergVerfahrenEin Anbau mit Wohnfläche ist nicht verfahrensfrei. Im qualifizierten Bebauungsplan kommt das Kenntnisgabeverfahren in Betracht, sonst das vereinfacht… (§ 49 LBO)

Anbau: alle 16 Länder im Vergleich

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Fragen und Antworten

Ist ein Anbau in Rheinland-Pfalz genehmigungspflichtig?

Ja, eine Ausnahme sieht die LBauO nicht vor.

Welche Behörde ist in Rheinland-Pfalz zuständig?

Untere Bauaufsichtsbehörde ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung. Wo die Aufgabe übertragen ist, ist es die Verbandsgemeindeverwaltung.

Welches Verfahren brauche ich für einen Anbau?

Im qualifizierten Bebauungsplan meist die Genehmigungsfreistellung oder in Baden-Württemberg die Kenntnisgabe, sonst das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren.

Quellen und Stand

Landesbauordnung Rheinland-Pfalz, LBauO vom 24. November 1998, zuletzt geändert durch das Zweite Landesgesetz zur Änderung baurechtlicher Vorschriften vom 22. September 2025 (GVBl. S. 549) und das Landesgesetz vom 19. November 2025 (GVBl. S. 672); Verfahrensregeln seit 1. Januar 2026.

Text aus einer Gesetzessammlung einschließlich der Änderung 2025. Das amtliche Portal war von unserem System nicht erreichbar.

Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden

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