Stellplatz in Rheinland-Pfalz: Baugenehmigung nötig?
Ja, in Rheinland-Pfalz darfst du einen Stellplatz ohne Bauantrag errichten, solange die Grenzen eingehalten sind: bis 100 m² Fläche. Rechtsgrundlage ist § 62 Abs. 1 Nr. 11 Buchst. d LBauO.
Die maßgebliche Vorschrift in Rheinland-Pfalz
Wortlaut nach der von uns ausgewerteten Fassung:
„Stellplätze und Sport- und Spielplätze bis zu 100 m² Fläche“
Maße, die du einhalten musst
| Fläche | bis 100 m² |
|---|---|
| Außenbereich | in dieser Nummer nicht ausgenommen |
Die Vorschrift schließt den Außenbereich nicht aus. Planungsrechtlich muss die Anlage dort trotzdem zulässig sein (§ 35 BauGB).
Bundesweit gilt für einen Stellplatz
Offene, nicht überdachte Stellplätze sind in allen Ländern bis zu einer bestimmten Fläche verfahrensfrei, meist zwischen 36 m² und 100 m² je Grundstück, in Bayern ohne Grenze außer im Außenbereich. Ein Pkw-Stellplatz braucht etwa 12,5 m² (2,50 m × 5,00 m), zwei Stellplätze mit Zufahrt erreichen schnell 50 m². Achte auf die Stellplatzsatzung der Gemeinde, auf Versiegelungsvorgaben im Bebauungsplan und auf die Zufahrt: Für die Bordsteinabsenkung brauchst du eine Erlaubnis der Gemeinde oder des Straßenbaulastträgers.
Prüfe zusätzlich diese Punkte
Verfahrensfrei heißt nicht, dass keine Vorschriften gelten.
- Ein Bebauungsplan kann strenger sein als die Bauordnung, etwa mit Baufenstern, Höhen oder Vorgaben für Nebenanlagen.
- Sprich mit dem Nachbarn, bevor du an die Grenze baust. Zivilrechtliche Ansprüche bestehen unabhängig von der Bauordnung.
- Gestaltungssatzungen der Gemeinde können Material, Farbe oder Höhe vorschreiben.
- Standsicherheit und Brandschutz müssen stimmen, auch wenn niemand vorher prüft.
- Versiegelung und Niederschlagswasser.
- Bordsteinabsenkung und Zufahrt über öffentliche Flächen.
Verfahren für größere Vorhaben
Der schnellste Weg führt über § 67 LBauO: Freistellungsverfahren. Außerhalb eines qualifizierten Plans bleibt das vereinfachte Verfahren (§ 66 LBauO).
Freistellungsverfahren in Rheinland-Pfalz · Vereinfachtes Verfahren in Rheinland-Pfalz · Bauvoranfrage
Ein Blick über die Landesgrenze
| Land | Status | Regel |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | frei | bis 50 m² Nutzfläche je Grundstück im Innenbereich (Anhang 1 Nr. 11 b LBO) |
| Saarland | frei | Stellplätze und Abstellplätze für Anhänger bis 36 m² Gesamtfläche (§ 61 Abs. 1 Nr. 12 Buchst. d LBO (Saarland)) |
| Nordrhein-Westfalen | frei | für Pkw und Motorräder bis insgesamt 100 m² (§ 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 14 Buchst. c BauO NRW 2018) |
| Hessen | frei | bis 50 m² Grundfläche, Zufahrten bis 200 m² (Anlage zu § 63 Abschnitt I Nr. 12.3 HBO) |
Stellplatz: alle 16 Länder im Vergleich
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Welches Bauamt hilft
Im Zweifel hilft ein Anruf bei der Bauaufsicht. Welche Behörde für dein Grundstück zuständig ist, zeigt unsere Übersicht.
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Kurz beantwortet
Muss ich für einen Stellplatz in Rheinland-Pfalz einen Bauantrag stellen?
Nein, solange du die Grenzen aus § 62 Abs. 1 Nr. 11 Buchst. d LBauO einhältst.
Welche Maße gelten in Rheinland-Pfalz?
Fläche bis 100 m²; Außenbereich in dieser Nummer nicht ausgenommen.
Kann ich die Frage vorab verbindlich klären lassen?
Ja, mit einer Bauvoranfrage. Der Vorbescheid gilt in Rheinland-Pfalz vier Jahre (§ 72 LBauO).
Was ist ein notwendiger Stellplatz?
Ein Stellplatz, den du nach der Stellplatzsatzung oder Landesbauordnung für eine Nutzung nachweisen musst, etwa für eine neue Wohnung.
Quellen und Stand
Landesbauordnung Rheinland-Pfalz, LBauO vom 24. November 1998, zuletzt geändert durch das Zweite Landesgesetz zur Änderung baurechtlicher Vorschriften vom 22. September 2025 (GVBl. S. 549) und das Landesgesetz vom 19. November 2025 (GVBl. S. 672); Verfahrensregeln seit 1. Januar 2026.
Text aus einer Gesetzessammlung einschließlich der Änderung 2025. Das amtliche Portal war von unserem System nicht erreichbar.
Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden