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Garage in Baden-Württemberg ohne Bauantrag?

Landesbauordnung für Baden-Württemberg · geprüft am 13.10.2026 · Redaktion

Verfahrensfrei

Ohne Bauantrag möglich: Anhang 1 Nr. 1 b LBO stellt eine Garage frei. Welche Maße gelten, zeigt die Übersicht weiter unten. Dieselbe Vorschrift gilt in Baden-Württemberg auch für Carport.

So steht es im Gesetz

Hier der Wortlaut, auf den sich unsere Einordnung stützt.

„Garagen einschließlich überdachter Stellplätze mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Grundfläche bis zu 50 m², außer im Außenbereich“

Die Grenzen auf einen Blick

Maße laut Anhang 1 Nr. 1 b LBO
Flächebis 50 m²
Mittlere Wandhöhebis 3 m
Außenbereichnicht verfahrensfrei

Im Außenbereich gilt die Verfahrensfreiheit nach dieser Vorschrift nicht.

Bundesweit gilt für eine Garage

Im Außenbereich ist eine Garage praktisch nie verfahrensfrei. Fertiggaragen aus Beton oder Stahl werden genauso behandelt wie gemauerte Garagen. Entscheidend sind die Maße, nicht die Bauweise.

Wann trotzdem ein Verfahren nötig sein kann

Verfahrensfrei heißt nicht, dass keine Vorschriften gelten.

  • Der Bebauungsplan gilt auch für verfahrensfreie Vorhaben. Er kann Baugrenzen, Flächen für Nebenanlagen oder Dachformen festsetzen.
  • Für den Abstand zum Nachbarn ist § 5 Abs. 7 LBO maßgeblich: Grundregel 0,4 H, mindestens 2,5 m.
  • Neben dem öffentlichen Baurecht gilt das private Nachbarrecht, das Abstände und Grenzanlagen regelt.
  • Denkmalschutz geht vor: Für Arbeiten an oder bei einem Denkmal ist eine eigene Genehmigung nötig.
  • Baugrenzen und Festsetzungen zu Nebenanlagen im Bebauungsplan.
  • Grundfläche oder Brutto-Grundfläche und die mittlere Wandhöhe.
  • Baden-Württemberg kennt als einziges Land das Kenntnisgabeverfahren: Im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans genügt für viele Gebäude eine Kenntnisgabe statt eines Bauantrags.

Verfahren für größere Vorhaben

In Baden-Württemberg heißt das Verfahren ohne Bescheid Kenntnisgabeverfahren (§ 51 LBO). Es setzt in der Regel einen Bebauungsplan voraus. Außerhalb eines qualifizierten Plans bleibt das vereinfachte Verfahren (§ 52 LBO).

Kenntnisgabeverfahren in Baden-Württemberg · Vereinfachtes Verfahren in Baden-Württemberg · Bauvoranfrage

Ein Blick über die Landesgrenze

LandStatusRegel
Rheinland-Pfalzfreibis 50 m² Grundfläche und 3,20 m mittlerer Wandhöhe (bei Giebeln Firsthöhe bis 4 m), nicht im Außenbereich und nicht in der Umgebung von Kultur- und… (§ 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. f LBauO)
Hessenfreibis 50 m² Grundfläche einschließlich Abstellraum, Zufahrten bis 200 m² (Anlage zu § 63 Abschnitt I Nr. 1.2 HBO)
Bayernfreimit einer Fläche bis zu 50 m², außer im Außenbereich (Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BayBO)

Garage: alle 16 Länder im Vergleich

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Fragen und Antworten

Muss ich für eine Garage in Baden-Württemberg einen Bauantrag stellen?

Innerhalb der Grenzen nicht. Rechtsgrundlage ist Anhang 1 Nr. 1 b LBO.

Welche Grenzen nennt die LBO?

Fläche bis 50 m²; Mittlere Wandhöhe bis 3 m; Außenbereich nicht verfahrensfrei.

Welche Behörde ist in Baden-Württemberg zuständig?

Untere Baurechtsbehörden sind die Landratsämter und Stadtkreise als untere Verwaltungsbehörden sowie Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften, denen die oberste Baurechtsbehörde die Zuständigkeit übertragen hat. Die Übertragung wird im Gesetzblatt bekanntgemacht.

Braucht eine Fertiggarage eine Baugenehmigung?

Eine Fertiggarage ist bauordnungsrechtlich eine Garage. Es gelten dieselben Grenzen wie für gemauerte Garagen. Bis zur Flächen- und Wandhöhengrenze deines Landes ist sie meist verfahrensfrei, außer im Außenbereich.

Quellen und Stand

Landesbauordnung für Baden-Württemberg, LBO vom 8. August 1995 in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 2026 (GBl. Nr. 44), Text gültig ab 28. Februar 2026.

Text nach dem Abdruck der amtlichen Fassung im Merkblatt 610 der Architektenkammer Baden-Württemberg (Fassung 16.03.2026, gültig ab 28.02.2026). Das amtliche Landesrecht-Portal war von unserem System nicht erreichbar.

Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden

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