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Brauche ich im Saarland für ein Tiny House eine Baugenehmigung?

Landesbauordnung · geprüft am 13.10.2026 · Redaktion

Verfahrensfrei unter Bedingungen

§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBO (Saarland) macht die Verfahrensfreiheit für ein Tiny House von Bedingungen abhängig: als eingeschossiges Gebäude bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt außerhalb des Außenbereichs; größere Tiny Houses brauchen ein Verfahren. Dieselbe Vorschrift gilt im Saarland auch für Gartenhaus.

Was in der LBO steht

Wir zitieren die Vorschrift wörtlich aus der ausgewerteten Fassung.

„eingeschossige Gebäude bis zu 75 m³ Brutto-Rauminhalt, außer im Außenbereich“

Die Grenzen auf einen Blick

Maße laut § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBO (Saarland)
Brutto-Rauminhaltbis 75 m³
Außenbereichnicht verfahrensfrei

Liegt dein Grundstück im Außenbereich, brauchst du ein Verfahren.

Hinweis

Der Wortlaut schließt Aufenthaltsräume nicht aus. Für dauerhaftes Wohnen müssen Planungsrecht, Erschließung und die Anforderungen an Aufenthaltsräume und Wohnungen erfüllt sein.

Hintergrund zu ein Tiny House

In den meisten Ländern ist es deshalb nicht verfahrensfrei. Bayern, Sachsen und das Saarland stellen Gebäude bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt außerhalb des Außenbereichs frei, ohne Aufenthaltsräume auszuschließen. Ein typisches Tiny House auf einem Anhänger liegt knapp unter oder über diesem Wert.

Wann trotzdem ein Verfahren nötig sein kann

Die Bauaufsicht kann auch bei verfahrensfreien Anlagen nachträglich einschreiten.

  • Abstandsflächen nach § 7 Abs. 5 LBO: Grundregel 0,4 H, mindestens 3 m.
  • Gestaltungssatzungen der Gemeinde können Material, Farbe oder Höhe vorschreiben.
  • Ein Bebauungsplan kann strenger sein als die Bauordnung, etwa mit Baufenstern, Höhen oder Vorgaben für Nebenanlagen.
  • Neben dem öffentlichen Baurecht gilt das private Nachbarrecht, das Abstände und Grenzanlagen regelt.
  • Abstandsflächen.
  • Anforderungen an Aufenthaltsräume (Raumhöhe, Belichtung).
  • Terrassenüberdachungen und Schwimmbecken sind im Saarland ohne Größengrenze verfahrensfrei (Schwimmbecken außer im Außenbereich).

Wenn dein Vorhaben größer ist

Liegt dein Grundstück im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans, kommt im Saarland das Verfahren nach § 63 LBO in Betracht (Genehmigungsfreistellung), Baubeginn einen Monat nach Eingang der Unterlagen bei der Gemeinde. Außerhalb eines qualifizierten Plans bleibt das vereinfachte Verfahren (§ 64 LBO).

Genehmigungsfreistellung im Saarland · Vereinfachtes Verfahren im Saarland · Bauvoranfrage

Vergleich mit den Nachbarländern

LandStatusRegel
Rheinland-PfalzVerfahrenEin Tiny House zum Wohnen hat Aufenthaltsräume und fällt nicht unter Nr. 1 Buchst. a. Es braucht ein Verfahren. (§ 61 LBauO)
Sachsenbedingt freials Gebäude bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt außerhalb des Außenbereichs; größere Tiny Houses brauchen ein Verfahren (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a SächsBO)
NiedersachsenVerfahrenEin Tiny House zum Wohnen hat Aufenthaltsräume und fällt nicht unter Nr. 1.1. Es braucht ein Verfahren. (§ 59 Abs. 1 NBauO)
HessenVerfahrenEin Tiny House zum Wohnen ist kein Gebäude ohne Aufenthaltsräume bis 30 m³. Es braucht die Genehmigungsfreistellung oder ein Baugenehmigungsverfahren. (§ 62 Abs. 1 HBO)

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Fragen und Antworten

Brauche ich im Saarland für ein Tiny House eine Baugenehmigung?

Nur wenn die Bedingungen aus § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBO (Saarland) erfüllt sind. Sonst brauchst du ein Verfahren.

Was droht, wenn ich ohne nötige Genehmigung baue?

Die Bauaufsicht kann die Arbeiten einstellen und die Beseitigung anordnen. Der Bußgeldrahmen reicht im Saarland bis 250.000 Euro (§ 87 Abs. 3 LBO (Saarland)).

Darf ich ein Tiny House in den Garten stellen?

Nur wenn es planungsrechtlich zulässig ist und die bauordnungsrechtlichen Regeln einhält. Als zweites Wohnhaus im Garten scheitert es oft an Baugrenzen oder an der Grundflächenzahl.

Quellen und Stand

Landesbauordnung, LBO vom 18. Februar 2004 (Amtsbl. S. 822), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Februar 2025 (Amtsbl. I S. 369_2).

Text aus einer Gesetzessammlung einschließlich der Änderung 02/2025. Das amtliche Portal war von unserem System nicht erreichbar.

Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden

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