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Garage bauen in Bayern: was die BayBO verlangt

Bayerische Bauordnung · geprüft am 13.10.2026 · Redaktion

Verfahrensfrei

Ja, in Bayern ist eine Garage verfahrensfrei, solange du die Grenzen aus Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BayBO einhältst. Die Werte stehen in der Tabelle unten. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BayBO erfasst in Bayern außerdem Carport.

Der Wortlaut von Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BayBO

Damit du selbst nachlesen kannst, steht hier der Gesetzestext.

„Garagen einschließlich überdachter Stellplätze im Sinn des Art. 6 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 mit einer Fläche bis zu 50 m², außer im Außenbereich“

Maße, die du einhalten musst

Grenzwerte nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BayBO
Flächebis 50 m²
Außenbereichnicht verfahrensfrei

Liegt dein Grundstück im Außenbereich, brauchst du ein Verfahren.

Sonderfälle und weitere Regeln

Im Geltungsbereich einer Satzung mit Regeln zu Zulässigkeit, Standort und Größe sind Garagen mit einer Nutzfläche bis 100 m² sowie überdachte Stellplätze verfahrensfrei, wenn sie den Festsetzungen entsprechen.

„Garagen mit einer Nutzfläche bis zu 100 m² sowie überdachte Stellplätze“

Was bei eine Garage oft übersehen wird

Ob du dafür einen Bauantrag brauchst, hängt im Wesentlichen von zwei Werten ab: der Grundfläche und der mittleren Wandhöhe. Die Länder ziehen die Grenze unterschiedlich, von 36 m² im Saarland bis 60 m² in Niedersachsen. Im Außenbereich ist eine Garage praktisch nie verfahrensfrei.

Was auch ohne Bauantrag gilt

Auch ohne Prüfung durch die Behörde musst du das öffentliche Baurecht einhalten.

  • Sprich mit dem Nachbarn, bevor du an die Grenze baust. Zivilrechtliche Ansprüche bestehen unabhängig von der Bauordnung.
  • Schau in den Bebauungsplan: Festsetzungen zu Baugrenzen, Nebenanlagen und Gestaltung musst du auch ohne Bauantrag einhalten.
  • Bei Kulturdenkmälern und oft in ihrer Umgebung brauchst du zusätzlich eine denkmalrechtliche Erlaubnis.
  • Standsicherheit und Brandschutz müssen stimmen, auch wenn niemand vorher prüft.
  • Stellplatzpflicht der Gemeinde (Stellplatzsatzung).
  • Grundfläche oder Brutto-Grundfläche und die mittlere Wandhöhe.

Was gilt, wenn die Grenze überschritten wird

Liegt dein Grundstück im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans, kommt in Bayern das Verfahren nach Art. 58 BayBO in Betracht (Genehmigungsfreistellung), Baubeginn einen Monat nach Vorlage der Unterlagen bei der Gemeinde. Passt die Freistellung nicht, ist Art. 59 BayBO einschlägig: Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren mit eingeschränktem Prüfumfang.

Genehmigungsfreistellung in Bayern · Vereinfachtes Verfahren in Bayern · Bauvoranfrage

Andere Länder, andere Grenzen

LandStatusRegel
Thüringenfreimit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Grundfläche bis zu 50 m², außer im Außenbereich (§ 63 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b ThürBO)
Hessenfreibis 50 m² Grundfläche einschließlich Abstellraum, Zufahrten bis 200 m² (Anlage zu § 63 Abschnitt I Nr. 1.2 HBO)
Sachsenfreimit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Brutto-Grundfläche bis zu 50 m² je Grundstück, außer im Außenbereich (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b SächsBO)
Baden-Württembergfreimit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Grundfläche bis zu 50 m², außer im Außenbereich (Anhang 1 Nr. 1 b LBO)

Garage: alle 16 Länder im Vergleich

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Zuständige Bauaufsicht in Bayern

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Häufige Fragen

Muss ich für eine Garage in Bayern einen Bauantrag stellen?

Nicht, wenn die Maße unter den Grenzen von Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BayBO bleiben.

Wie groß darf eine Garage in Bayern ohne Verfahren sein?

Fläche bis 50 m²; Außenbereich nicht verfahrensfrei.

Kann ich die Frage vorab verbindlich klären lassen?

Ja, mit einer Bauvoranfrage. Der Vorbescheid gilt in Bayern vier Jahre (Art. 71 BayBO).

Zählt der Abstellraum mit?

Ja, wenn er Teil der Garage ist. Mehrere Länder nennen den Abstellraum ausdrücklich und rechnen ihn in die Fläche ein.

Quellen und Stand

Bayerische Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 23. April 2026 (GVBl. S. 190).

Text aus dem amtlichen Landesrecht-Portal.

Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden

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