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Brauche ich in Bayern für einen Anbau eine Baugenehmigung?

Bayerische Bauordnung · geprüft am 13.10.2026 · Redaktion

Verfahren nötig

Nein, verfahrensfrei ist ein Anbau in Bayern nicht. Ein Anbau mit Wohnfläche braucht im qualifizierten Bebauungsplan die Genehmigungsfreistellung, sonst das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren.

Was in der BayBO steht

Hier der Wortlaut, auf den sich unsere Einordnung stützt.

„Die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Anlagen bedürfen der Baugenehmigung, soweit in Art. 56 bis 58, 72 und 73 nichts anderes bestimmt ist.“

Weder Art. 57 noch eine andere Ausnahmevorschrift der BayBO nennt einen Anbau. Es gilt der Grundsatz aus Art. 55 Abs. 1 BayBO.

Bundesweit gilt für einen Anbau

Ein Anbau mit Wohnfläche ist in keinem Land verfahrensfrei. Je nach Lage und Land brauchst du die Genehmigungsfreistellung, das Kenntnisgabeverfahren in Baden-Württemberg, das Bauanzeigeverfahren in Brandenburg oder das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren. Im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans ist der Weg oft kürzer.

Prüfschema für dein Vorhaben

  • Schau in den Bebauungsplan: Festsetzungen zu Baugrenzen, Nebenanlagen und Gestaltung musst du auch ohne Bauantrag einhalten.
  • Für den Abstand zum Nachbarn ist Art. 6 Abs. 5 BayBO maßgeblich: Grundregel 0,4 H, mindestens 3 m.
  • Sprich mit dem Nachbarn, bevor du an die Grenze baust. Zivilrechtliche Ansprüche bestehen unabhängig von der Bauordnung.
  • Brandschutz zwischen Bestand und Anbau.
  • Bebauungsplan: Baugrenzen, Grundflächenzahl, Zahl der Vollgeschosse.

Verfahren für größere Vorhaben

Liegt dein Grundstück im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans, kommt in Bayern das Verfahren nach Art. 58 BayBO in Betracht (Genehmigungsfreistellung), Baubeginn einen Monat nach Vorlage der Unterlagen bei der Gemeinde. Andernfalls prüft die Bauaufsicht im vereinfachten Verfahren nach Art. 59 BayBO.

Genehmigungsfreistellung in Bayern · Vereinfachtes Verfahren in Bayern · Bauvoranfrage

Ein Blick über die Landesgrenze

LandStatusRegel
ThüringenVerfahrenEin Anbau braucht die Genehmigungsfreistellung (§ 64) für Gebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 im Bebauungsplangebiet oder das vereinfachte Baugenehmig… (§ 62 Abs. 1 ThürBO)
HessenVerfahrenEin Anbau mit Wohnfläche braucht im qualifizierten Bebauungsplan die Genehmigungsfreistellung (§ 64), sonst das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren… (§ 62 Abs. 1 HBO)
Baden-WürttembergVerfahrenEin Anbau mit Wohnfläche ist nicht verfahrensfrei. Im qualifizierten Bebauungsplan kommt das Kenntnisgabeverfahren in Betracht, sonst das vereinfacht… (§ 49 LBO)
SachsenVerfahrenEin Anbau mit Wohnfläche braucht die Genehmigungsfreistellung (§ 62) oder das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren (§ 63). (§ 59 Abs. 1 SächsBO)

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Häufige Fragen

Brauche ich in Bayern für einen Anbau eine Baugenehmigung?

Ja, ein Verfahren ist nötig. Welches, hängt vor allem vom Bebauungsplan ab.

Was droht, wenn ich ohne nötige Genehmigung baue?

Die Bauaufsicht kann die Arbeiten einstellen und die Beseitigung anordnen. Der Bußgeldrahmen reicht in Bayern bis 500.000 Euro (Art. 79 Abs. 1 BayBO).

Kann ich klein anfangen und später erweitern?

Ja, aber jede Erweiterung ist neu zu prüfen. Plane den Endzustand mit, damit Abstandsflächen und Grundflächenzahl auch später passen.

Quellen und Stand

Bayerische Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 23. April 2026 (GVBl. S. 190).

Text aus dem amtlichen Landesrecht-Portal.

Geprüft am 13.10.2026 von der Redaktion Bauamt.net. Keine Rechtsberatung, verbindlich ist der amtliche Gesetzestext. Fehler melden

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